Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

für die Zusammenarbeit der Schulen mit der Bundeswehr sind bekanntlich Bund und Länder verantwortlich.
Es gibt dazu eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste unter dem Az. WD3-091/10.

Für folgende Fälle gibt es noch keine Antworten:

Aus Gewissensgründen erziehen Eltern ihr Kind gewaltfrei mit dem Ziel, daß später der Wehrdienst verweigert wird und wollen mit dieser Begründung eine Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit der Bundeswehr erreichen.Trifft es zu, daß diese höchstpersönlichen Entscheidungen Vorrang vor dem Erziehungsauftrag der Schule haben müssen?

Volljährige Schüler haben bereits für sich definitiv entschieden, daß sie den Wehrdienst verweigern werden und beantragen Ersatzunterricht in der Parallelklasse während einer Unterrichtsveranstaltung mit der Bundeswehr. Wäre die Ablehnung dieses Antrages ein höchst unpädagogisches Verhalten, das mit schulischen Zielen nicht vereinbar wäre?

Müssen Eltern und volljährige Schüler rechtzeitig vor einer Veranstaltung mit der Bundeswehr informiert werden?

Haben Eltern und volljährige Schüler im Falle der Ablehnung eines Antrages auf Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht einen rechtlichen Anspruch auf einen schriftlichen und begründeten Ablehnungsbescheid? Welche Wirkung hätte dann der Widerspruch? Besteht die Möglichkeit, daß notfalls das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung die Befreiung von der Teilnahmepflicht anordnet?

Werden Sie diese Fragen beim Wissenschaftlichen Dienst stellen? Es geht hier nicht um einen konkreten Einzelfall sondern um notwendige Informationen für Eltern, Schüler und(!)
Schulleitungen für zukünftige Probleme.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

ich werde mich an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wenden und nach einer Klärung Ihrer sehr konkreten Fälle ersuchen.
Inwieweit Ihre Fragen in Bezug auf die gültige Rechtslage in Schleswig-Holstein bzw. das in Schleswig-Holstein geltenden Landesschulrechts vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages geklärt werden können, bleibt allerdings abzuwarten.
Sobald ich vom wissenschaftlichen Dienst eine Antwort erhalte, werde ich Sie in Kenntnis setzen.

Wie Sie bereits wissen, hat die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag (Drucksache 17/455, http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0400/drucksache-17-0455.pdf ) zur Zusammenarbeit von Schulen und der Bundeswehr eingebracht. Dieser fordert die Landesregierung auf, im Sinne der Rechtssicherheit verbindliche Regelungen der Einbeziehung von Bundeswehrvertretern in den Unterricht und bei Veranstaltungen von Schulen sowie von Schulbesuchen in Bundeswehreinrichtungen im Rahmen eines Erlasses zu schaffen. Zudem soll auch ein Informationsanspruch und Widerspruchsrecht der Eltern geschaffen werden sowie verpflichtend vorgeschrieben werden, dass die Schulen im Hinblick auf die gebotene Neutralität auch mit wehrdienstkritischen Verbänden und Zivildiensteinrichtungen zusammenarbeiten.

Wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, kann ich nachvollziehen, wenn Eltern nicht möchten, dass ihre Kinder an einem Besuchertag der Bundeswehr teilnehmen.
Auch wenn ich erst einmal weiter davon ausgehe, dass Entschuldigungen für solche Veranstaltungen, die mit einer Gewissensentscheidung der Eltern oder des volljährigen Schülers begründet sind, akzeptiert werden und mir darüber hinaus auch keine Fälle bekannt sind, in denen es diesbezüglich zu Problemen kam, unterstütze ich den eingebrachten Antrag für verbindliche Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm