Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Maike T. bezüglich Finanzen
Guten Tag Frau Hiller-Ohm
Ich habe noch eine Frage zur Kindergeldbeziehung bei Absolvierung eines BSJ´s..
Unter der Bedingung, vor dem Antritt eines Bsj´s eine Erklärung unterschrieben zu haben, die besagt, dass man nach dem BSJ eine soziale Ausbildung anstrebe, wird ja noch Kindergeld bezahlt.
Meine Frage wäre nun, ob sich der Begriff "Ausbildung" auch auf ein Studium im sozialen Bereich bezieht, da diese ja ebenfalls die Absicht bezeichnet, danach einen sozialen Beruf zu erwählen.
Auch die Bedingung, dass Bewerbungen geschrieben werden müssten,wärend man das BSJ absolviert, würde ja mit der Bewerbung um Studienplätze decken.
Oder sehe ich da jetzt etwas falsch?
Vielen Dank schon einmal für das lesen der E-mail..
Sehr geehrte Frau Tebben,
entschuldigen Sie bitte zunächst die verzögerte Antwort.
Meine Recherche hat ergeben, dass die Absolvierung eines Berufsvorbereitenden Sozialen Jahres im Einzelfall eine Berufsausbildung darstellen kann, weil die während der Teilnahme erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Grundlagen für einen im Anschluss an das BSJ konkret angestrebten Beruf sein können. Dies wäre auch dann der Fall, wenn anschließend ein Studium mit Bezug zum BSJ, also insbesondere im sozialen Bereich, aufgenommen wird. Eine Bewerbung um einen Studienplatz mit sozialer Ausrichtung sollte dann auch äquivalent zu der um einen Ausbildungsplatz sein.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm