Warum wurde die Coronaschutzverordnung trotz sinkender Hospitalisierung in einem Bereich (Sport) verschärft, der ausdrücklich der Gesunderhaltung dient?
Sehr geehrte Frau Hammelrath,
1. Warum wird bei sinkenden Hospitalisierungs-Indexwerten (zurzeit unter 3, so niedrig war er zuletzt als noch zwei Monate lang 3 G galt - Anfang Oktober!) keine Lockerung der Maßnahmen im Sportbereich umgesetzt, sondern eine Verschärfung?
2. Wo ist die infektiologische oder medizinische Evidenzquelle dafür, dass in Sporthallen oder auf dem Platz draußen die Infektionsgefahr erhöht ist, sodass 2G oder gar 2G+ nötig ist. Noch dazu, wo inzwischen klar ist, dass Geimpfte das Virus trotzdem bekommen und weitergeben können.
Anschlussfrage: Was sind die "relevanten Parameter", die in der neuesten Verordnung genannt werden, ohne konkret zu werden? Vorher war das der Hospitalisierungsindex, und jetzt?
Ich hoffe, dass Sie als Wahlkreisabgeordnete von Nippes diese Fragen beantworten können und danke Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Markus S. aus Köln-Nippes
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider nur bedingt beantworten kann. Sollten Sie mehr Details wünschen, würde ich Sie bitten, sich an die Mitglieder unserer Fraktion zu wenden, die im Gesundheitsausschuss sitzen und in diesen schwierigen Zeiten sicherlich einen viel besseren Überblick über das aktuelle Geschehen, Verordnungen und deren Begründung haben. Das gilt insbesondere für ihre dritte Frage.
Es steht Ihnen darüber hinaus natürlich auch frei, sich an das zuständige Ministerium bzw. Herrn Laumann direkt zu wenden.
Zu Frage 1 kann ich nur auf das unübersichtliche Infektionsgeschehen, auch bedingt durch die Omikron-Variante, verweisen. Im Ziel sind wir uns doch alle einig: Alle vorgegebenen Maßnahmen dienen dem Zweck, trotz möglichem Infektionsrisiko die Situation so sicher wie möglich für Alle zu gestalten und die Sportangebote so lange wie möglich auch möglichst Vielen weiter anbieten zu können. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in vielen Bereichen, seien es öffentliche Einrichtungen oder eben auch Sportstätten, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie z.B. Abstandsregelungen nur bedingt eingehalten werden können. Da dadurch das Infektionsrisiko im Allgemeinen steigt, hat man sich entschieden, den Betrieb nur unter 2G+ aufrecht zu erhalten – sprich für Genese/Geimpfte plus Booster-Impfung oder aktuellem (negativem) Testnachweis.
Zu Frage 2: Es gibt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), deren Entscheidungen auf Grundlage der Empfehlungen des Expert:innenrates der Bundesregierung getroffen werden. Die Umsetzung der MPK-Beschlüsse liegen dann letzten Endes in der Verantwortung der (jeweiligen) Landesregierung. Der Landessportbund NRW schreibt auf seiner Website im Übrigen dazu: „Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, trotz der hohen Inzidenzlage.“
Die Website gibt einen sehr guten Überblick über alle Änderungen und aktuell geltenden Regeln, hier der Link: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen ein wenig!
Bleiben Sie gesund!
Viele Grüße
Gabriele Hammelrath