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Gabriele Hammelrath
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Frage von Christine K. •

Frage an Gabriele Hammelrath von Christine K. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Gabriele, ich bin selbständig als Trainerin und seit Ende Februar von der CoronaSituation betroffen. Meine Umsätze sind noch immer auf 0. Ich habe die Soforthilfe bekommen. Laut Berechnungsformular muss ich sie nahezu komplett zurückzahlen. Ich hatte im April Einkommen aus meiner Rechnung von Februar und Anfang März. Die muss ich als Einnahmen angeben. Die dazugehörenden Reisekosten fielen ja im Februar an. Die gelten nicht. Die 2000 € Lebenshaltungskosten aus NRW sind gegen die Einnahmen gegenzurechnen. Damit bleibt ein Plus von ca. 1000 € für April. Im Mai, Juni etc. keine Umsätze. Aber da es ein Plus ist, "liegt kein Liquiditätsengpass vor". Wovon soll ich leben? Ich bin seit Februar verheiratet. ALG II ist also keine Option. Als Solo-Selbständige lebe ich von meinem Gewinn. Zu Beginn hieß es, da wir aus unserem Haupterwerb unseren Lebensunterhalt erwirtschaften, darf die Soforthilfe für Lebenshaltung verwendet werden. Das wurde dann einfach revidiert. Die Bedingungen im Nachhinein geändert. Vielleicht zur Verdeutlichung: Ich bezahle 640 € Miete, Krankenversicherung 740 €, private Rente ca. 450 €, dann habe ich noch nichts gegessen. Ist Euch das eigentlich klar? Ich bin kein Einzelfall. Meine einfache Frage an Dich: woher soll ich die 9000 € nehmen, die ich bis Dezember 2020 zurückzahlen soll? Woher nehme ich das Geld, auf dem Nippeser Wochenmarkt Gemüse zu kaufen? Ich arbeite international (viel China), die Grenzen sind zu, die Kunden haben ihre Weiterbildungsbudgets gekürzt. Ich versuche mit Nebenjobs ein paar Euros zu verdienen. Bitte tretet für uns ein und ändert die Bedingungen der Rückzahlungsberechnung, sodass wir zumindest Versicherungen und Wohnungsmieten in Anrechnung bringen können. Die Überbrückungshilfe nutzt mir nichts, die ist ja auch nur für betriebliche Ausgaben, die werde ich also nicht beantragen

Viele Grüße, und danke für's Lesen, falls Du es bis hierher durchgehalten hast.
C. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ketterer,
vielen Dank für die Darstellung Ihrer Situation. Wir als SPD-Fraktion wissen um die brenzlige Lage vieler Selbstständiger. Da dieses Thema nicht mein Schwerpunkt ist, ich Ihnen aber eine möglichst sachkundige Antwort geben möchte, bitte ich um noch ein wenig Geduld. Ich bin dazu im Austausch mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen aus der SPD-Landtagsfraktion. Ich kann zu einem späteren Zeitpunkt hoffentlich mehr zur Rückzahlung der Soforthilfen sagen.
Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hammelrath

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ketterer,

nach Rücksprache mit meinen Kolleg*innen kann ich Ihnen nun endlich eine inhaltliche Antwort zukommen lassen.

Wie Sie vermutlich aus den Medien wissen, hat die Landesregierung aufgrund vielfältiger Proteste mittlerweile das sogenannte „Überprüfungsverfahren“, also die Abrechnung der Mittel, vorerst gestoppt. Sie als Empfänger müssen derzeit auch keine Mittel zurückerstatten, das hat die Landesregierung öffentlich bereits zugestanden.

Die Landesregierung hat durch ihre vorzeitige Freischaltung des Antragsverfahrens für die Soforthilfe am 27. März 2020 und die Korrektur bzw. Präzisierung der Förderbedingungen zwischen dem 1. und 2. April 2020 für erhebliche Unklarheit und Unsicherheit gesorgt. Zudem wurden offenbar auch durch die Hotlines der Bezirksregierungen und der IHK widersprüchliche Angaben etwa zur Möglichkeit der Abrechnung von Personalkosten (Minijobber, Aushilfen, Auszubildende) gemacht.

Wir haben die Landesregierung aufgefordert darzulegen, wann und warum im laufenden Verfahren der Soforthilfe welche Konditionen geändert bzw. angepasst wurden und wie darüber informiert wurde. In diesem Zusammenhang sind Ihre Hinweise zu den nachträglich geänderten Förderbedingungen wichtig, damit wir diese mit den Angaben der Landesregierung abgleichen können.

Dabei ist für uns klar, dass für die nachträgliche Änderung und mangelhafte Kommunikation die Landesregierung verantwortlich ist. Diese dürfen nach unserer Auffassung nicht zu Ihren Lasten als Antragsteller gehen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Ihnen daraus kein Nachteil erwächst.

Insbesondere setzen wir uns dafür ein, dass es für Selbständige und Unternehmer eine finanzielle Unterstützung für die Kosten der erforderlichen privaten oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung gibt und gestundete Zahlungen etwa für Mieten, Pachten o.ä. im Veranlagungszeitraum der Soforthilfe geltend gemacht werden können, da diese sonst nur zu einem späteren Zeitpunkt zu einer wirtschaftlichen Belastung führen.

Gleichzeitig bitten wir aber auch um Verständnis dafür, dass die Soforthilfe als Liquiditätshilfe und Hilfe zur Deckung fixer Kosten gedacht war und keinen Ersatz von krisenbedingten Gewinnausfall bedeutet. Uns ist klar, dass die massiven Einbrüche bei Aufträgen und Umsätzen infolge der Corona-Schutzmaßnahmen für Sie als Unternehmer/in/ bzw. Selbständige eine große Belastung darstellen. Daher haben wir uns auf allen politischen Ebenen auch für umfassende Konjunkturhilfen eingesetzt, damit das wirtschaftliche Geschehen so rasch wie möglich wieder an Fahrt gewinnt und somit auch Ihre Umsätze und Einnahmen wieder steigen. Allein die Bundesregierung hat über 200 Mrd. EUR an Konjunkturfördermaßnahmen für alle Bereiche auf den Weg gebracht, angefangen bei Schulen über Sportvereine, bei der Technologieförderung, für Investitionen in Verkehrswege bis hin zu den 50 Mrd. EUR für die Sofort- und Überbrückungshilfen für Selbständige und Kleinunternehmen. Entgegen des bei manchen entstandenen Eindrucks aus der Pressebeichterstattung geht es hier in weit überwiegendem Teil nicht um Vorzugshilfen für Großunternehmen (diese erhalten vor allem Kredite und Eigenkapitalhilfen, also Gelder, die an die öffentliche Hand zurückfließen sollen), sondern um breit angelegte Hilfsmaßnahmen für alle Bereiche der Gesellschaft.

Leider ist es in vielen Bereichen, insbesondere dort, wo sich viele Menschen begegnen wie etwa bei Veranstaltungen, Messen, Märkten und der Gastronomie, aufgrund der anhaltenden Pandemie noch auf absehbare Zeit kein Normalbetrieb möglich. Die aktuell ansteigenden Infektionszahlen zeigen, wie unsicher die Lage nach wie vor ist. Wir müssen alles tun, um einen zweiten umfassenden Stillstand des öffentlichen Lebens wie im März/April zu verhindern. Dafür sind leider für bestimmte Bereiche und Branchen nach wie vor erhebliche Einschränkungen nötig.

Wir setzen alles daran, dass die von der öffentlichen Hand auf allen Ebenen angestoßenen Maßnahmen die schlimmsten Auswirkungen dieser historischen Wirtschaftskrise abmildern. Ihre Leistung, Ihre Kreativität und Ihren Einsatz als Unternehmerin und Selbständige sind in dieser Situation mehr denn je von großer Bedeutung für unser Land. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Pandemie und die aus ihr nun folgende Wirtschaftskrise zu überwinden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hammelrath