Wie stehen Sie zu einem Verbot radikal-islamistischer Vereinigungen wie Hizb Ut-Tahrir (Muslim Interaktiv)? Welche Konsequenzen sollten diesbezüglich aus der Demo mit Kalifatsforderungen folgen?

Für die SPD-Fraktion ist klar: Extremismus und Verfassungsfeinde haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Daher gehen unsere Sicherheitsbehörden mit den rechtlich möglichen Mitteln konsequent gegen diese Aktivitäten vor. Dazu haben sie unsere volle Rückendeckung. So hat Hamburg nach dem 7. Oktober 2023 als einzige Stadt alle islamistischen und anti-israelischen Demonstrationen mittels Allgemeinverfügung untersagt. Nach einer nicht genehmigten Demonstration aus dem Umfeld von „Muslim Interaktiv“ im vergangenen Herbst, bei der es Ausschreitungen gegeben hatte, wurde eine konsequente Strafverfolgung und auch Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rädelsführern durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Reihe von Social-Media-Auftritten von den Sicherheitsbehörden überprüft und abgeschaltet.
Die Verfassungsschutzbehörden haben extremistische Vereinigungen seit Langem fest im Blick, das gilt insbesondere auch für ‚Muslim Interaktiv‘. Die Sicherheitsbehörden haben die Aufgabe, die Voraussetzungen für ein mögliches Verbot von ‚Muslim Interaktiv‘ zu prüfen. Dazu bedarf es keiner Anträge der CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft. Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit sind als Grundrechte in unserer Verfassung besonders geschützt. Freie Meinungsäußerung ist grundlegend für unsere demokratische Gesellschaft. Das gilt auch für Meinungen, die für uns Demokraten nur schwer erträglich sind. Ein Verbot ist daher ein gravierender Eingriff und kommt nur als letztes Mittel und bei entsprechender Gefahrenprognose in Betracht. Hierzu müssen konkrete Hinweise für gewalttätige Ausschreitungen vorliegen.Die Versammlungsbehörde prüft jede angemeldete Versammlung im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Dort, wo Parolen und Transparente möglicherweise strafrechtliche Relevanz haben, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.