Frage an Gabriele Dobusch von Iris P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum hat sich das rot-grüne regierte Hamburg im Bundesrat am 7.7.2017 für eine Vertagung des Themas Vergütung für Berufsbetreuer*innen ausgesprochen. Zudem wüsste ich gern, warum sich in Hamburg niemand für das Thema der rechtlichen Betreuung zuständig fühlt und zu interessieren scheint. In der Betreuung geht es schließlich um die Sicherung und Wahrung von Menschenrechten für Menschen mit Störungen in der Selbstsorgekompetenz ( z.B. durch psychische und seelische Erkrankungen) Welche Meinung haben Sie zu diesem Thema?
Liebe Iris Peymann,
in Hamburg ist die Justizbehörde für Angelegenheiten der rechtlichen Betreuung politisch verantwortlich. Dementsprechend wird das Thema auf Parlamentsseite dann auch im Justizausschuss aufgerufen. Für die Betreuungsvereine wiederum ist die Gesundheitsbehörde politisch zuständig - auf Parlamentsseite der Gesundheitsausschuss. Beiden Ausschüssen gehöre ich in dieser Legislaturperiode nicht an. Da ich seit einiger Zeit aber aufgrund von familiären Entwicklungen vertiefte Einblicke in die Arbeit ehrenamtlicher, aber auch beruflicher BetreuerInnen erhalten habe, kann ich Ihnen versichern, dass ich bei dem Thema sehr hellhörig geworden bin. Vor Beantwortung Ihrer sehr berechtigten Fragen habe ich mich aber zunächst über den aktuellen Stand informiert. Im Bereich der rechtlichen Betreuung besteht auch aus unserer Sicht Reformbedarf - ua bei der finanziellen Ausstattung der Vereine bzw. bei der Bezahlung der BerufsbetreuerInnen. Dieses Thema ist in den Behörden bekannt und befindet sich beispielsweise im Justizausschuss in der politischen Diskussion. Vorschriften zur rechtlichen Betreuung finden sich allerdings auf Bundesebene, so dass die Bundesländer und damit auch Hamburg nicht ohne Änderung im Recht auf Bundesebene Änderungen auf Landesebene beispielsweise bei der Bezahlung von BetreuerInnen vornehmen kann. Auf Bundesebene wird dieses Thema, wie Sie ja wissen, derzeit im Rahmen eines Reformprozesses diskutiert. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dafür in dieser Wahlperiode ein Forschungsprojekt „Qualität der rechtlichen Betreuung durchgeführt“. Hierzu liegen zwei Gutachten vor (http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Zwischenbericht_Qualitaet_Betreuung.html). Ebenso gibt es einen Gesetzesentwurf auf Bundesebene, der Neuregelungen für die rechtliche Betreuung enthält. Die Bundesländer, die ja für eine höhere Vergütung von BerufsbetreuerInnen aufkommen müssten, sind erst relativ spät in den Prozess mit einbezogen worden. Insofern besteht noch einiges an Klärungsbedarf, zumal es sinnvoll sein dürfte, die Auswertung der Gutachten abzuwarten, um eventuell ein Gesamtpaket zu schnüren.Durch das Ende der Wahlperiode diesen September wird dieser Entwurf vom jetzigen Parlament wohl nicht mehr beschlossen werden können. Nach der Wahl muss der neu zusammengesetzte Bundestag die Diskussionen zu diesem Thema weiterführen. Die Bundesländer und somit Hamburg haben ein großes Interesse daran, in diese Diskussionen eng mit einbezogen zu werden. Auch wir als SPD haben ein Interesse an einer Verbesserung der diesbezüglichen Situation: Das Thema findet sich permanent in der politischen Diskussion und auf dem Weg zu einer Reform.Gestatten Sie mir abschließend noch einen Hinweis: Am Montag, den 28. August wird der Bundesjustizminister Heiko Maas zu Gast sein bei einer Veranstaltung des Altonaer Bundestagsabgeordneten Dr. Matthias Bartke - 19:00 Uhr im Altonaer Museum. Etwas kurzfristig - aber für AltonaerInnen ja sehr gut gelegen. Vielleicht mögen Sie ja die Gelegenheit nutzen, Ihr Anliegen zu diskutieren.
Mit herzlichem Gru
Gabi Dobusch