Frage an Gabriela Piontkowski von Matthias M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Staatsanwältin Gabriela Piontkowski
Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Stand 01. Juni 2010 wird ausgeführt:
1. Im §4 zu Aschen
Die Aschen jeder Leiche ist in ein amtlich zu verschließendes Behältnis(Urne) aufzunehmen.
2. Im §5a zu Särgen und Urnen
(2) Urnen, Särge und Sargausstattungen…..dürfen nur aus Materialien bestehen, die innerhalb der Ruhezeit vergehen …...
3- Im §9a zu Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. Urnen, Särge und….verwendet oder verwenden lässt, die nicht innerhalb der Ruhefrist vergehen….
Meine Fragen:
1. Durch welche Rechtsverordnungen und Handlungen ist gewährleistet, dass diese Normen eingehalten werden?
2. Wie wird mit so genannten "vergänglichen Metallurnen" nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Welche nachweisbar nicht innerhalb der Ruhezeit vergangen sind?
Sehr geehrter Herr Malok,
vielen Dank für Ihre Frage! Ich möchte Sie in Bezug auf Ihre Frage gerne auf das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen verweisen, wo Sie weitere Informationen dazu erhalten. Bei detaillierten Fragen kann Ihnen der Umweltbetrieb Bremen weiter helfen.
Die CDU in Bremen setzt sich besonders für die Sicherheit auf Friedhöfen ein. Wir fordern daher, dass Friedhöfe nachts abgeschlossen werden, um Überfälle und Vandalismus einzudämmen. Seit 2009 wird zum Beispiel der Waller Friedhof über Nacht abgeschlossen. Vandalismus und Diebstahl haben seitdem sowohl auf dem Friedhof als auch im Umfeld des Geländes stark abgenommen: Die Zahl der Polizeieinsätze ist um 66 Prozent von 2008 auf 2010 zurückgegangen. Das Sicherheitsgefühl vor allem älterer Friedhofsbesucher und Anwohner hat sich durch diese Maßnahme stark erhöht. Eine gleiche Regelung für alle städtischen Friedhöfe ist aus unserer Sicht daher wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Piontkowski