Frage an Fritz Güntzler von Claudia Anna M.
Hallo Herr Güntzler,
Als mein Vertreter im Bundestag bitte ich sie mir folgende Fragen zu beantworten, damit ich einschätzen kann, wie gut sie mich im Parlament vertreten. Kennen sie unabhängige, wissenschaftiche Studien über die Folgen des Frackings auf die Bodenstruktur und das Klima, die Folgen für die Anwohner durch mitgeförderte Schadstoffe, z.B. aus den USA? Stimmen sie im Parteizwang oder generell, wie es demokratisch gedacht ist, aufgrund ihrers Gewissens und Wissens? Wie informieren sie sich über Sachverhalte? Wie stellen sie sicher, daß Sachverständige und Betroffene verschiedene Aspekte und Blickpunkte ihnen nahebringen können? Werden alle gehört und wie gewichten sie die Argumente? Welche Rolle spielen die christlichen Werte bzw. die Menschenrechte (beide ja fast deckungsgleich) bei ihren Entscheidungen?
MfG
C. A. Marheineke
Sehr geehrte Frau Marheineke,
vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr damit verbundenes Interesse an meiner parlamentarischen Arbeit.
Die von Ihnen angesprochenen Studien bzw. Untersuchungen zum Thema „Fracking“ sind im ersten und zweiten Umweltbundesamt-Gutachten zu den Umweltauswirkungen von Fracking aus den Jahren 2012 und 2014 durchgeführt worden.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Mit dem am 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzespaket haben wir genau dies umgesetzt.
Einen „Fraktionszwang“, wie Sie ihn beschreiben, gibt es nicht. Kein Bundestagsabgeordneter kann aufgrund seines Abstimmungsverhaltens benachteiligt werden. Das garantiert Art. 46 Abs.1 GG. Nach Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG bin ich als Bundestagsabgeordneter „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur [meinem] Gewissen unterworfen“. Zur Meinungsbildung sind die regelmäßigen Diskussionen in den Fraktionssitzungen hilfreich. Hier berichten die Fachpolitiker über Ihre aktuellen Themen. Die Anhörungen dienen zum Sachverstand sammeln, den Kenntnisstand der Beteiligten zu erhöhen, Interessen gegeneinander abzuwägen und damit im Vorfeld politischer Entscheidungen zu einer „Versachlichung“ beizutragen. Die zuständigen Bundesministerien begleiten inhaltlich das Gesetzgebungsverfahren und es gibt ausreichend Gelegenheiten für die Bundestagsabgeordneten zum Austausch mit den Fachbeamten.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB