Als CDU/CSU-Fraktion setzen wir uns weiterhin für die Aufhebung dieser Verlustverrechnungskreise ein.
Wer unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt, verstößt gegen unsere Grundsätze. Ich befürworte den Ausschluss dieser Personen aus unserer Partei.
Eines muss uns aber klar sein: Der Rechtsextremismus verschwindet nicht durch einen solchen Antrag und auch nicht durch ein Verbotsverfahren.
Im Finanzausschuss haben wir heute einen Änderungsantrag eingebracht, der die Aufhebung der in § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG verankerten Verlustverrechnungskreise fordert.
Sie haben vollkommen recht, dass dieser Paragraph und insbesondere die angesprochenen Sätze kontrovers diskutiert werden und bereits vom Bundesfinanzhof in den Fokus genommen wurden.
Leider kann ich Ihnen keine detaillierten Auskünfte geben, da diese Aufträge nicht gesondert ausgewertet werden