Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
Sehr geehrte Herr Güntzler,
was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793
MfG
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als CDU/CSU-Fraktion setzen wir uns weiterhin für die Aufhebung dieser Verlustverrechnungskreise ein. Am 15.11.2023 hatten wir im Finanzausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der die Aufhebung der in § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG verankerten Verlustverrechnungskreise fordert. Auch wenn der Antrag von der Ampel-Regierung abgelehnt wurde, haben wir das Thema am 17.11.2023 im Plenum des Deutschen Bundestages erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Leider auch ohne Erfolg.
Wir sehen uns durch die von Ihnen angeführte Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 05.12.23 in unserer Position bestätigt. Eine Änderung unserer Finanzpolitik ist also nicht nötig. Die Ampel-Regierung müsste endlich ihre Blockade aufgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler