Frage an Fritz Güntzler von Inga B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Güntzler,
ich bin Steuerberaterin in Lüneburg und habe die Information bekommen, dass Sie am letzten Freitag zum Präsidenten der Steuerberaterkammer Niedersachsen gewählt wurden.
Aus meiner beruflichen Tätigkeit weiß ich, dass das Präsidentenamt ein arbeitsintensives Amt darstellt.
Ich frage mich daher
- als Steuerberaterin, ob Sie dieses Amt in der Weise ausfüllen können, wie es für meinen Berufsstand notwendig ist und
- als Bürgerin, ob Sie dann Ihre Aufgaben als Bundestagsabgeordneter noch erfüllen können. Handelt es sich bei dem Bundestagsmandat nicht um einen intensiven Vollzeitjob?
Mit freundlichen Grüßen
Inga Bettenhausen
Sehr geehrte Frau Kollegin Bettenhausen,
vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen und Ihren Bedenken direkt an mich wenden.
Natürlich nimmt meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter viel Zeit in Anspruch und auch die Tätigkeit als neuer Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachen wird dies tun. Allerdings handelt es sich bei der Aufgabe als Präsident um ein Ehrenamt, welches nicht hauptberuflich ausgeübt wird (vgl. § 77b StBerG). Es handelt sich somit um eine Nebentätigkeit. Daher ist es üblich, dass neben dieser Präsidentschaft auch weitere Tätigkeiten ausgeübt werden.
Zudem muss ich diese Aufgaben auch nicht alleine bewältigen. Ich habe gute und engagierte Mitarbeiter, welche mich sowohl in der Funktion als Bundestagsabgeordneter als auch in der Funktion als Präsident tatkräftig unterstützen.
Alles in allem denke ich, dass ich die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen kann. Unter anderen Umständen hätte ich mich sonst auch gar nicht erst zur Wahl gestellt. Dies habe ich auf Nachfrage auch vor der Wahl der Kammerversammlung so kommuniziert.
Ich hoffe ich konnte Ihre Bedenken etwas reduzieren und verbleibe
mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB