Frage an Fritz Güntzler von Ralf W. bezüglich Soziale Sicherung
Btrft.:Rente und VBL-Rente.
Sehr geehrter Herr Güntzler,
Ich bin im Jahre 2009 in Rente gegangen, und gehöre zu dem Renten Jahrgang der durch die Agenda 2010 viel von seiner Rente verloren hat. Ich habe 45 Jahre im Öffenlichen dienst gearbeitet. Ich bin Jahrgang 1946, und gehörte bei der VBL zu den sogenannten Renten-Nahen-Jahrgänge. Bei der VBL-Rente verlor ich 20% meiner VBL-Rente. Bei der Gesetzlichen Rente verlor ich durch den wegfall des Nachhaltigkeitsfaktor 10% meiner Gesetzlichen Rente.
Meine Frage an Sie, wann tut die Union mal etwas, zum Beispiel beim Nachhaltigkeitsfaktor für den Jahrgang 1946 und 1947.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wahle
Sehr geehrter Herr Wahle,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Nachhaltigkeitsfaktor und zur VBL-Rente und Ihr damit verbundenes Interesse an meiner parlamentarischen Arbeit.
Der mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung fand erstmals zum 1. Juli 2005 Anwendung. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Sinkt die Anzahl an Beitragszahlenden, fällt die Rentenanpassung tendenziell geringer aus. Ein Anstieg der Beitragszahlenden wirkt sich hingegen positiv auf die Rentenanpassung aus.
Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Auf diese Weise tragen die Rentnerinnen und Rentner dazu bei, die Funktionsfähigkeit unseres Rentensystems langfristig zu erhalten.
Wir als Union setzen uns für eine solide finanzierte gesetzliche Rente ein, die auch die Interessen der nachfolgenden Generationen beachtet. Der Nachhaltigkeitsfaktor trägt dazu bei, dass bei der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ein Ausgleich zwischen den Generationen geschaffen und keine Seite einseitig belastet wird.
Bei der Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors handelt es jedoch nicht um eine Einbahnstraße. Wie die Rentenanpassungen 2015 und 2016 gezeigt haben, kann sich der Nachhaltigkeitsfaktor auch rentensteigernd auswirken. In keinem Fall kann es aber durch die Anwendung des Nachhaltigkeitsfaktors zu einer Kürzung des Rentenbetrags kommen. Dies verhindert eine Schutzklausel im Rentenrecht.
Bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) handelt es sich um eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung auf Basis eines Tarifvertrags. Verantwortlich für die konkrete Ausgestaltung der VBL-Rente sind daher die Tarifvertragsparteien. Die Politik kann hierauf keinen Einfluss nehmen. Aber auch hier ist auf die langfristige Finanzierbarkeit dieses Systems zu verweisen, was Leistungsanpassungen durch die Tarifpartner notwendig macht.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB