Frage an Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf von Michael S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
was wird im Sinne des unveräußerlichen Grundrechts auf Familienleben für Kinder getan, die nur bei einem oder bei gar keinem Elternteil leben, z. B. in einer Pflegefamilie oder in einem Heim?
Wie wird hier darauf hingewirkt, dass eine Rückführung (bzw. ein Kontakt auch zum anderen Elternteil) stattfindet und sämtliche hierzu führende Schritte nicht in jedem einzelnen Falle gerichtlich gegangen werden müssen?
Konkret stellt sich insbesondere für unverheiratete Väter (sie haben nach wie vor per se ohne Einwilligung der Kindesmutter kein Sorgerecht) die Frage, inwiefern die Stellen der Staatlichen Jugendhilfe hier von sich aus aktiv werden, insbesondere in puncto Umgangsauf- und -ausbau. Väter, die nicht mit der Kindesmutter verheiratet sind, müssen ohnehin einen sehr langen und schwierigen Weg beschreiten, um (falls die Mutter definitiv als Sorgeberechtigte ausfällt) überhaupt auch nur eine Aussicht auf die elterliche Sorge zu bekommen, die jede (!) Mutter von vorneherein prinzipiell zunächst einmal hat.
Welche Änderungen sind hier geplant, um Entfremdungen und dem von vorneherein Fremdbleiben (es handelt sich jeweils rechtlich um das gleiche Phänomen) von Kindern zu ihren Eltern(teilen) zu verhindern und "Kontinuität" nicht als "Kontrast" zur Herzustellenden Bindung und Beziehung falsch herzustellen?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Siebel
(Väteraufbruch für Kinder e. V. Siegen-Wittgenstein)