Frage an Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf von Gordon N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Graefe zu Baringdorf,
ist es wahr, dass das Europäische Patentamt in München ein umfassendes Patent (EP 165 177 7) zur Zucht von Schweinen erteilt hat? Wenn dem so ist, hat dann nicht der Patenteinhaber ein recht auf jedes Schwein in der EU und kann somit abkassieren?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Narloch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es wahr, dass das Europäische Patentamt in München dieses Patent erteilt hat. Die Grünen setzen sich gegen Patente auf Leben ein und haben 1998 erreichen können, dass sich das Europäische Parlament gegen die Patentierung von Züchtungsverfahren ausgesprochen hat. Dass das Patentamt trotzdem solche Patente vergibt, ist ein Skandal, zumal auch gemäß Artikel 53b des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) "im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren" nicht patentiert werden können. Das Europäische Patentamt ist jedoch keine EU-Institution (zum Status des EPA siehe: http://www.epo.org/about-us/epo/member-states_de.html )
Wir werden das Patent-auf-Leben-Thema weiter verfolgen und uns dafür einsetzen, dass solche Patente nicht vergeben werden bzw. ihre Gültigkeit verlieren.
Zur Reichweite des Patents: Der Patentinhaber hat kein Recht an jedem in der EU gezüchteten Schwein, sondern nur an solchen Schweinen, bei denen der patentierte Genabschnitt vorhanden ist. Problematisch ist jedoch besonders in diesem Falle, dass die so gezüchteten und patentierten Schweine äußerlich nicht von anderen Schweinen zu unterscheiden sind. Die Patentinhaber könnten deswegen versuchen, ihre Ansprüche gegenüber Landwirten auch einfach auf Verdacht durchzusetzen. Diese müssten sich dann vor Gericht zur Wehr setzen.
Mit freundlichen Grüssen
Büro Graefe zu Baringdorf