Frage an Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf von Birgitta G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Graefe zu Baringdorf,
nachdem ich AbL-Mitglied bin und die bäuerliche Landwirtschaft mir ein zentrales Anliegen ist, habe ich folgende Detail-Frage an Sie:
Ich möchte aus verschiedenen Gründen gerne den Sonderantrag zur Markierung von Rindern gestellt bekommen. Dies ist auf EU-Ebene eine Kann- und keine Muss-Bestimmung. Andere Mitgliedsländer der EU haben die besonderen Bedürfnisse bestimmter rinderhaltender Betriebe berücksichtigt, den Sonderantrag gestellt und von der EU-Kommission auch genehmigt bekommen.
Dem Sonderantrag sei dann stattzugeben, wenn er der in der VO 1760/2000 genannten Herkunftssicherung gleichwertig ist. Deutschland könnte laut EU-Recht also auch den Sonderantrag stellen; doch es gibt scheinbar unüberwindliche Widerstände, die dies verhindern. Das dafür zuständige Referat 323 am Bundesministerium weigert sich dies zu tun. Die Begründung für die Weigerung wird nicht weiter genannt, welches ich mündigen Bürgern gegenüber sehr "eigen" finde.
Was sollte ich aus Ihrer Sicht tun? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Können Sie mir den entsprechenden Artikel, bezogen auf die Stellung des Sonderantrages, nennen?
Herzlichen Dank!
Birgitta Grießer
Sehr geehrte Frau Grießer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die EU-Gesetzgebung zur Kennzeichnung von Rindern finden Sie hinter folgendem Link: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l12064.htm Zur Klärung aller weiteren Fragen bitten wir Sie, Sich telefonisch an unser Büro zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie oben auf dieser Seite.
Mit freundlichen Grüssen,
i.A. Büroteam Graefe zu Baringdorf