Friedrich Ohnesorge
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Frage von Patrick G. •

Die "Aktion T4" wird von vielen rechten Gruppen als gute Lösung bezeichnet. Dies ist laut Polizei nicht "strafrechtlich". Sollte "Aktion T4" unter den selben Paragraphen wie Holocaustleugnung fallen?

Die "Aktion T4" wird von vielen rechten Gruppen als gute Lösung bezeichnet. Dies ist laut Polizei nicht "strafrechtlich". Sollte "Aktion T4" unter den selben Paragraphen wie Holocaustleugnung fallen?

Derzeit gängige Aussagen

T4 = gute Idee
Dich bekommt T4 auch
Ihr seit das Problem, T4 ist die Lösung
Gesundes Deutschland durch T4
Dich t4en wir später
T4 ist Erlösung
T4 ist Humanität
Erleichterung durch T4
Nicht alles war falsch = T4

Friedrich Ohnesorge
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gläser,

vielen Dank für Ihre Frage.

Hier stellt sich die schwierige Frage der strafrechtlichen Relevanz von Synonymen. Klar ist, dass von den entsprechenden Personen auf die systematische Ermordung Kranker und Menschen mit Behinderungen durch die Nazis durch die sogenannte Zentraldienststelle T4 (für Tiergartenstraße 4) abgestellt wird. Jedoch ist der Begriff T4 selbst vielfältig (ein Automodell heißt zB so), so dass die Verwendung, wie auch bei der Zahl „88“, mit denen Rechtsextreme auch eine bekannte Aussage treffen wollen, aufgrund des Bestimmtheitsgebotes und der Unschuldsvermutung selbst nicht strafbar sein kann. Anders sieht es hingegen mit dem (unzweideutigen) Leugnen entsprechender Verbrechen aus. § 130 Abs. 3 StGB versucht ja, dieses Leugnen/Verherrlichen zu erfassen, aber das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot gebietet, dass kein Zweifel an der Aussage bestehen kann. Daher wird man die von Ihnen genannten Beispiele, auch wenn wir genau wissen, was sie aussagen sollen, leider auch zukünftig nicht strafrechtlich erfassen können.

 

Mit freundlichen Grüssen

Friedrich Ohnesorge