Frage an Friedrich Gebhard von Stephanie Dr. A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gebhard,
ein unabhängiger Kandidat aus Baden-Württemberg äußerte:
"Das Wahlrecht in Baden-Württemberg tut sein übriges, um die Chancen von Einzel- und Direktkandidaten zu erschweren. Dagegen muß man sich wehren."
Stimmen Sie dieser Aussage zu?
Wenn ja, interessieren mich hierzu die Details.
Können Sie diese aus Ihrer Sicht darlegen und Verbesserungsvorschläge hierzu.
Besten Dank und freundliche Grüße.
Dr. Stephanie Adler
Sehr geehrte Frau Stephanie Adler.
Herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich stimme der Aussage des unabhängigen Kandidaten zu. Es betrifft aber nicht nur Einzel- und Direktkandidaten, sondern auch Parteien die zum ersten mal zur Landtagswahl antreten. Es macht meiner Meinung nach wenig sinn, dass Parteien die durch Wählerentscheid im Bundestag vertreten sind, im Landtag noch mal eine zusätzliche Hürde, nämlich Stützunterschriften überspringen müssen. Das bedeutet, dass eine Partei wenn sie zum ersten mal bei der Ldt –Wahl BW in allen 70 Wahlkreisen einen Kandidaten stellen möchte, mindestens 10500 gültige Unterschriften sammeln muss. Also 10500 einzelne Formulare, 10500 einzelne Überprüfungen auf dem dafür zuständigen Bürgermeisteramt des jeweiligen Unterzeichners. Ich meine es sollten doch zumindest Sammellisten möglich sein, die dem zuständigen Wahlleiter im entsprechenden Wahlkreis ausgehändigt, und überprüft werden. Das sollte im Zeitalter der Datenerfassung kein Problem sein.
Auch sollte es eine Überlegung wert sein dass Kandidaten die mehrmals zu Landtagswahlen antreten, nur ein einziges mal 150 Stützunterschriften sammeln müssen. Die Wählerrinnen und Wähler entscheiden schlussendlich wer in den Landtag gewählt wird.
Deregulierung statt Regulierung ist meiner Meinung nach der richtige Weg .
Ich hoffe die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Gebhard