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Frage von Matthias B. •

Frage an Fredi Winter von Matthias B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Winter,

wie stehen Sie zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung, insbesondere in Zusammenhang mit öffentlichen bzw. kommunalen Bauprojekten?
In der Bürgerschaft kommt vermehrt der Wunsch nach Abschaffung nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen bzw. deren Reduzierung auf wenige wirklich vertrauliche Dinge auf. Dies unter dem Hintergrund, dass dem Bürger das Gefühl nach möglichen "Mauscheleien" und Absprachen genommen werden kann. Ihre Meinung hierzu würde mich interessieren. Vielen Dank dafür.

Matthias Buresch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Buresch,

Demokratie lebt durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Ich setze mich auch weiterhin dafür ein, Betroffene bei bestimmten Maßnahmen frühzeitig zu beteiligen. Über raumplanerische Großprojekte müssen die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig, umfassend, in verständlicher Form und fortlaufend informiert werden. In allen Entwicklungs- und Planungsphasen erhalten Sie die Möglichkeit einer Beteiligung an den zu fällenden Entscheidungen. Hiermit werden Konflikte frühzeitig erkannt, tragfähige Kompromisse gefunden und dadurch die Umsetzung von Großprojekten beschleunigt. In Rheinland-Pfalz ist Bürgerbeteiligung hautnah auch eingeführt worden bei der Direktwahl von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten sowie von Ortsvorstehern. Das Wahlrecht wurde ausgeweitet und ich setze mich mit ein für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

Bereits heute schon haben Bürgerinnen und Bürger je nach Projekt mehrfach Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Zum Einen im Entscheidungsprozess innerhalb der politischen Gremien, zum Anderen durch öffentliche Anhörung mit Gelegenfheit zur Stellungnahme. Ebenfalls möglich sind öffentliche Anhörungen im Planfeststellungsverfahren.

Die Gemeindeordnung regelt genau, welche Punkte öffentlich oder nicht öffentlich zu behandeln sind. Es wird immer wieder Punkte geben, die der Geheimhaltung, dem Datenschutz oder Geschäftsinteressen unterliegen oder aus juristischen Gründen vertraulich behandelt werden müssen. Dies muss auch so bleiben, aber das Ermessen für öffentliches Behandeln sollte größtmöglich ausgeübt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fredi Winter, MdL