Verbot von Luftgewehren?
Sehr geehrter Herr Hintermayr,
am 31. Juli diesen Jahres antworteten Sie auf die Frage nach der Waffenaufbewahrung wie folgt:
"DIE LINKE fordert ein generelles Verbot für die Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten" Generell heißt allumfassend, ausnahmslos. D. h. auch der private Besitz eines Luftgewehrs, einer Luftpistole wird in der Wohnung oder im Hobbykeller verboten. Ist Ihnen klar, dass Sie damit schlagartig zigtausend BesitzerInnen zum Kriminellen machen? Was kommt als nächstes? Das Verbot des Bogenschießens?
MfG
J. Reisenweber
„Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen“, das ist die Position der LINKEN. In der Vergangenheit haben verschiedenste schreckliche Vorfälle gezeigt, wie tödlich Schusswaffen in unzuverlässigen Händen sind. DIE LINKE ist für eine weitest gehende Herausnahme von Schusswaffen aus Privathaushalten, die konsequente Umsetzung und Durchsetzung des zentralen Waffenregisters und des Waffenrechts durch die Behörden. Dazu gehört die finanzielle und personelle Ausstattung dieser Behörden. Um mehr zu erreichen muss der Dialog mit Sportschützen, Jägern und Büchsenherstellern gesucht und geführt werden.