Ist es Ihnen gestattet die Berufsbezeichnungen zu führen, die sich in Ihrer Vita finden, Herr Hintermayr?
Guten Tag Herr Hintermayr,
Sie demonstrieren uns in den letzten Wochen ja Ihren Einsatz für Transparenz in der Politik.
In diesem Zusammenhang habe ich mich mit Ihrem Curriculum Vitae beschäftigt und möchte Ihnen gerne folgende Fragen stellen:
- Sind Sie berechtigt den Titel "Pflegedienstleiter" zu führen? Welche Ausbildung / Studium berechtigt und qualifiziert Sie hierfür gem. § 71 SGB XI?
-Wo und wann haben Sie hierfür eine staatliche Prüfung abgelegt? Haben Sie diese bestanden?
Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 09. September 10.00 Uhr
Mit freundlichen Grüßen
K.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Natürlich werde ich gerne dazu beitragen, Ihre Fragen zu klären. Ja. Von Oktober 2015 bis Januar 2017 habe ich mich berufsbegleitend an der bayerischen Pflegeakademie in München weitergebildet. Dabei habe ich folgende Qualifikationen erfolgreich abgeschlossen:
- „Pflegedienstleitung in Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen“ (gem. AVPfleWoqG)
- „Verantwortliche Pflegefachkraft“ (gem. §71 SGB XI)
- „Pflegerische Leitung eines Bereiches im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen“ (gem. DKG)
Bei Interesse können Sie gerne einen Termin vereinbaren um die entsprechenden Prüfungsurkunden / Zeugnisse zu sichten.