Frage an Frederik Hintermayr von Daniel L. bezüglich Familie
Wie stehen Sie zum Nachweis von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug?
Wie stehen Sie zur (vom Bundestag selbst so bezeichneten) Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern?
Mit Inländerdiskriminierung ist gemeint, dass Ehepartner von deutschen Staatsbürgern gegenüber Ehepartnern von Unionsbürger (Staatsbürger anderer EU-Länder die in Deutschland leben) benachteiligt werden.
Die Benachteiligung äußert sich dadurch, dass Ehepartner von Unionsbürgern keinen Sprachnachweis deutscher Sprachkenntnisse benötigen. Wohingegen Ehepartner von deutschen Staatsbürgern die Einreise bzw. Visaerteilung, ohne einen solchen Sprachnachweis, verweigert wird.
Beabsichtigen Sie diese offensichtlichen Missstände zu beseitigen?
Wenn nein, warum halten Sie diese Form der (mittelbaren) Diskriminierung (der eigenen Staatsbürger) für sachlich gerechtfertigt?
Warum hat sich Ihre Partei beim letzten Gesetzgebungsverfahren zum FreizügG/EU (Inkrafttreten der letzten Änderung: 24. November 2020) nicht dafür eingesetzt, deutsche Staatsbürger mit Unionsbürgern gleichzustellen, um die vorgenannte Inländerdiskriminierung zu beenden?
Die deutsche Sprache lässt sich viel leichter in einem Integrationskurs in Deutschland erlernen, d.h. im deutschen Sprachumfeld, mit der Hilfe der hier lebenden Ehegatten und durch alltägliche Anwendungsmöglichkeiten. Vor allem für sozial und bildungsbenachteiligte Menschen stellen die Sprachanforderungen eine mitunter schier unüberwindbare Hürde dar. Viele Paare werden infolge der Regelung gegen ihren Willen Monate und Jahre voneinander getrennt, das Leiden der Betroffenen zeigt sich in zahlreichen tragischen Einzelfällen. Etwa 12.000 Menschen im Jahr bestehen den geforderten Deutsch-Test im Ausland nicht. Das Gesetz ist auch in sich völlig widersprüchlich, denn es gibt zahlreiche Sonderregelungen für bestimmte Länder und Personengruppen, die die vorgegeben Zwecke ad absurdum führen: Eine zu einem in Deutschland lebenden US-Amerikaner oder Franzosen nachziehende türkische Staatsangehörige muss beispielsweise keine Deutschkenntnisse nachweisen, wohl aber, wenn sie zu einem deutschen Staatsangehörigen nachziehen will. DIE LINKE. hat gegen diese Schikane von Beginn an gekämpft und zahlreiche parlamentarische Anfragen und Initiativen zu diesem Thema eingebracht. Die Sprachhürden sind mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbar.