Frage an Frederik Hintermayr von Elke K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was halten Sie von einem allgemeinen, ständigen Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit?
Wie stehen Sie zu einem Verbot von religiösen Symbolen in staatlichen Institutionen (Ämtern, Schulen, Kindergärten, Gerichte) und für die dort Beschäftigten?
Wie stehen Sie dazu, Minderjährigen in Kindergarten und Schule das Tragen von Kopftuch und „Schleier“ zu verbieten?
Was werden Sie gegen islamistische Agitation unternehmen? Welche Organisationen halten Sie für bedenklich? Berücksichtigen Sie bei Ihren Entscheidungen die Erkenntnisse von BKA und Verfassungsschutz?
Wie denken Sie über positive Diskriminierung von Minderheiten in der Schule (Sonderregelungen für Sport-, Schwimmunterricht bzw Sexualerziehung, Klassenfahrten).
Sehr geehrte Frau K.,
in aller Kürze: Die Trennung von Staat und Kirche wird weder durch das Kopftuch, noch durch das Habit der katholischen Nonnen oder andere religiöse Symbolen angegriffen: Individuen und Institutionen können hier nicht über einen Kamm geschert werden. Während der Staat und seine Institutionen einer weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet sind und daher religiöse Symbole von der Klassenwand und die Kirchensteuer vom Gehaltszettel verschwinden sollten, kann dies für Individuen nicht gelten.
Zu Ihren weiteren Fragen finden Sie unter folgendem LINK ein Grundsatzpapier der religionspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Christine Buchholz: https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/religionsfreiheit-verteidigen-nein-zur-hetze-gegen-den-islam/
Mit freundlichen Grüßen
Frederik Hintermayr