Frage an Fred Keßler von Herbert S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Keßler,
der Zwischenfall über Frankfurt, ich nehme an Sie spielen damit auf den Motorsegler aus Babenhausen an, wurde von einem psychisch Kranken der die herausgabe des Luftfahrzeuges mit Gewalt erzwungen hatte durchgeführt. Diese Person war zum Zeitpunkt der Tat nicht im Besitz einer gültigen Lizenz, also hätte die ZÜP, wenn es sie damals schon gegeben hätte, den Vorfall nicht verhindern können.
Auch der Selbstmord auf der Wiese vor dem Reichstag läßt sich durch eine ZÜP nicht verhindern.
Natürlich auch nicht durch den Blödsinn hier eine Flugverbotszone zu verhängen.
Dann können Sie auch Halteverbotsschilder vor Banken aufstellen um Banküberfälle zu verhindern!! Ähnlichen Unfug haben wir ja bereits bei den EDRs um AKWs.......
Vielleicht lassen Sie sich mal das Gefahrenpotential von einem 40-Tonner mit Gefahrgut berechnen. Den darf ich fahren, ohne je einer ZÜP unterzogen worden zu sein.
Und zum Vergleich den besagten Motorsegler. Die größte Gefahr ging damals von den beidem Kampfjets aus, die in der nähe vom Stall über Frankfurt rumgeeiert sind. Wäre durch einen technischen Defekt eine solche Maschine runtergefallen...... nicht auszudenken welche Zerstörungen dies nach sich gezogen hätte.
Solange in der Politik weiterhin niemand für den Mist den er verzapft zur Verantwortung gezogen werden kann, wird es Gesetze geben die sinnlos sind und ohne Durchführungsverordnung durchgesetzt werden.
Gute Nacht Deutschland!!
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Schiebel
Sehr geehrter Herr Schiebel,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.8.05. Die angeordnete Sperrung des Luftraumes über dem Regierungsviertel halten wir auch für uninnig. Hier wird öffentlichkeitswirksam Scheinsicherheit produziert. In wenigen Minuten ist jedes Flugzeug von Berlin-Tegel im Bereich des Regierungsviertels. Ein Terrorist wird sich hier kaum von einem Flugverbot abschrecken lassen. Die präventive Sicherheit muss am Boden ansetzen.
Bzgl. ZÜP kann ich Ihnen nur noch einmal sagen, dass Zuverlässigkeitsprüfungen kein Allheilmittel gegen Bedrohungen sind, aber auf sie zu verzichten wäre leichtfertig. Natürlich ist es bedauerlich, dass rechtschaffende Bürger, die sich nie etwas zu schulden haben kommen lassen, sich diesem Verfahren unterziehen müssen. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat zu einer Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen geführt. Das deutsche Luftsicherheitsgesetz setzt hier nur die EU-Verordnung für mehr Sicherheit in der Zivilluftfahrt um, die auch ZÜP´s vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Fred Keßler