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Franziska Rath
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Frage von Iris P. •

Frage an Franziska Rath von Iris P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie dazu, dass sich das rot-grüne regierte Hamburg im Bundesrat am 7.7.2017 für eine Vertagung des Themas Vergütung für Berufsbetreuer*innen ausgesprochen hat.
Zudem wüsste ich gern, warum sich in Hamburg niemand für das Thema der rechtlichen Betreuung zuständig fühlt und zu interessieren scheint. In der Betreuung geht es schließlich um die Sicherung und Wahrung von Menschenrechten für Menschen mit Störungen in der Selbstsorgekompetenz ( z.B. durch psychische und seelische Erkrankungen) Welche Meinung haben Sie zu diesem Thema?

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Antwort von
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Es ist überaus bedauerlich, dass sich der Bundesrat auf Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses dazu entschieden hat, die Beratungen zum geplanten „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ zu vertagen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass zunächst die Ergebnisse einer rechtstatsächlichen Untersuchung seitens des SPD-geführten Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz über die Qualität der rechtlichen Betreuung abgewartet werden müssten. Erst auf dieser Grundlage könne eine Entscheidung über die Vergütungsanpassung der Betreuer/-innen getroffen werden. Der Abschlussbericht sollte laut Ministerium Ende August vorliegen. Bislang hat sich hier jedoch noch nichts getan.

Auch die Hamburger Justizbehörde sieht den dringenden Anpassungsbedarf nicht. Bereits im Februar hatte sie auf Anfrage der CDU geäußert, dass bislang vorliegende Forschungsberichte auf diesem Gebiet unzureichend seien und erst eine methodisch einwandfreie Untersuchung eine Diskussion um die Vergütungserhöhung zulassen würde. Damit zeigt sich, dass der Hamburger Senat den Ernst der Lage verkennt und die Augen vor dem zunehmenden Unmut der Berufsbetreuer/-innen und dem drohenden Nachwuchsmangel verschließt. Auch wenn die Erhöhung der Vergütung eine finanzielle Belastung des Justizhaushaltes darstellt, ist eine Verzögerung dieses überfälligen Schrittes nicht hinnehmbar. Alles andere würde sich langfristig zulasten der Qualität auswirken. Denn Dank wachsender Lebenserwartung steigt der Bedarf an Berufsbetreuern stetig. Alleine in Hamburg ist die Anzahl der Betreuungen zwischen 2010 und 2016 von 23.836 um über 12 Prozent auf 26.793 angewachsen. Gleichzeitig sind schwere Arbeitsbedingungen und niedrige Vergütung für potenzielle Nachwuchskräfte unattraktiv. Hier muss schnell gehandelt werden. Aus diesem Grund haben wir als CDU-Fraktion bereits im März dieses Jahres einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht (Drs. 21/8504), in dem wir den Senat dazu auffordern, sich für eine Vergütungsanpassung im Bundesrat einzusetzen und zu prüfen, wie die Situation der Betreuer am Amtsgericht Hamburg verbessert werden kann. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überwiesen. Die Beratung steht bislang noch aus. Wir werden uns jedoch auch weiterhin, im Rahmen unserer Möglichkeiten aus der Opposition heraus, dafür einsetzen, dass das Thema schnellstmöglich wieder auf die Tagesordnung aufgenommen und das Gesetz zügig verabschiedet wird.