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Franziska Mascheck
SPD
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Frage von Dyrk G. •

Warum ist in §558 BGB im Sinne des sozialen Friedens nur eine Absenkung von 20% auf 15% vorgesehen und nicht in einer weiteren Stufe z.B. auf 10% oder sogar 5%?

Sehr geehrte Frau Mascheck, aufgrund der besonderen Situation von zur Verfügung stehenden Mietwohnungen ist mittlerweile in vielen Städten die Kappungsgrenze von regulär 20% auf 15% abgesenkt worden. Diese 5%ige Absenkung ist dann auch schon die im §558 BGB einzige vorgesehen Stufe zum Schutz der Mieter. Das bedeutet, bei einer angenommenen monatlichen Miete von 300,- Euro eine Erhöhung von immer noch 45,- Euro, was 540,- Euro im Jahr entspricht und dem Vermieter bei einem 10-Mietparteien-Haus schnell 5.000,- Euro garantierte Mehreinnahmen ohne jede Gegenleistung bescheren können. Diese 5% sind daher insgesamt sicherlich besser als nichts, allerdings auch nicht unbedingt ein herausragender Schutz der Mieter, zumal die Sogwirkung der Verlockung den Vermieter fast unweigerlich zu konsequentem Handeln drängt und daher auch einen gewissen gegenteiligen Effekt haben kann.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

 vielen Dank für Ihre Anfrage. Die angespannte Situation auf den Mietmärkten ist eine der größten sozialen Herausforderungen, der wir uns aktuell stellen müssen. Als Ampelkoalition haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag daher auch auf eine weitere Senkung der von Ihnen angesprochenen Kappungsgrenzen auf dann 11% geeinigt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Arbeit. Trotz unserer Einigung im Koalitionsvertrag blockiert derzeit Bundesminister Buschmann (FDP) die finale Umsetzung. Auf Seiten der FDP wird dadurch versucht, das Gesetzgebungsverfahren im Bereich Vorratsdatenspeicherung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Für unsere Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker hat das Thema weiterhin oberste Priorität, weshalb diese weitere an einer Lösung im Sinne der Mieterinnen und Mieter arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Mascheck

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