Warum zweierlei Recht auf Unterstützung? Wohnungsbaugesellschaften, welche dem Land Berlin gehören, bekommen kostenfrei Baugrundstücke, Träger der Freien Jugendhilfe keine kostenfreien Räume.
Sehr geehrte Frau Giffey,
wie werden Sie als zukünftige Bürgermeisterin die Träger der freien Jugendhilfe unterstützen?
2014 trat das KJHG-Ausführungsgesetz in Kraft, beschlossen durch das Angeordnetenhaus Berlin. Träger der freien Jugendhilfe sollten damit zur Aufgabenerfüllung die erforderlichen Räume entgeltfrei aus dem Vermögen Berlins gestellt bekommen. Warum nicht von den Berliner Wohnungsbaugesellschaften, welche zum Vermögen des Landes Berlin gehören?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de
Ihr Anliegen kann bei der Bürgerberatung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin besser und zielgenauer beantwortet werden. Die Bürgerberatung steht seit über 40 Jahren allen Berlinerinnen und Berlinern mit Rat und Tat zur Seite. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung versuchen gerne, Ihnen zu helfen und Sie zu beraten.
Die Bürgerberatung im Roten Rathaus, Zimmer 77, Berlin-Mitte, kann montags und dienstags von 9:00 – 15:00 Uhr, donnerstags von 9:00 – 18:00 Uhr und freitags von 9:00 – 14:00 Uhr aufgesucht werden. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Telefonisch ist die Bürgerberatung unter der Nummer (030) 9026-2020 und per E-Mail unter buergerberatung[at]senatskanzlei.berlin.de zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.berlin.de/rbmskzl/service/buergerberatung/
Darüber hinaus bietet die Regierende Bürgermeisterin mehrmals im Jahr persönliche Bürgersprechstunden an. Hierüber wird gesondert informiert.
Fragen zur Tätigkeit als Abgeordnete im Wahlkreis Rudow werden gerne hier auf der Seite von abgeordnetenwatch.de beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Team Franziska Giffey