Warum gelten Personen, die einen Inpfdurchbruch erlitten haben, nicht als geboostert?
Sehr geehrte Frau. G.,
für Personen, die einen Impfdurchbruch erlitten haben, empfiehlt das RKI nach drei Monaten eine Auffrischungsimpfung. Vorher kann keine Auffrischungsimpfung erfolgen. Auch erhöht ein Impfdurchbruch die Zahl der Antikörper wohl signifikant und bietet wohl den besten Schutz überhaupt. Dennoch gibt es keine Ausnahme von der Testpflicht für Geimpfte mit Impfdurchbruch bei der 2G+ Regel. Das erschwert den Alltag unnötig und kommt mir wie eine Ungleichbehandlung gegenüber dem "Normalfall" (3x geimpft) vor. Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein Westfalen haben diese Regel bereits umgesetzt. Warum gilt diese Regel nicht in Berlin? Seit 2G+ nun von der Gastronomie auf den Sportbereich ausgeweitet wurde, gibt es Personen, die sich beinahe täglich um einen Test bemühen müssen, obwohl sie den gleichen bzw. sogar einen besseren Schutz aufweisen wie Geboosterte.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Missstand beheben und die Regeln anpassen würden.
Sehr geehrte Frau W.,
danke für Ihre Frage. Die Auffrischungsimpfung ist zur Bekämpfung der Corona-Pandemie entscheidend und sorgt für eine langfristige Wirkung des Impfschutzes.
Der Berliner Senat hat mit dem Beschluss der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 01. Februar 2022 auf den von Ihnen hingewiesenen Missstand bereits reagiert. Die neue Regelung tritt ab 05. Februar in Kraft. Hier können Sie den Beschluss noch einmal in Gänze nachlesen und sich auch über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1172667.php
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Giffey (Team)