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Franziska Giffey
SPD
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Frage von Isabell G. •

Sehr geehrte Frau Giffey, wann wird seitens der Politik endlich berücksichtigt, dass die Maskenpflicht für viele Menschen keine „kleine Einschränkung“ bedeutet und wann wird sie abgeschafft?

Warum müssen Ungeimpfte geschützt werden, während dreifach Geimpfte, die gesundheitsbedingt keine Maske tragen können, seit fast zwei Jahren von Einzelhandel, ÖPNV und med. Versorgung teils abgeschnitten sind. Weil Ihnen trotz Befreiung von der Maskenpflicht der Zutritt zu Läden, Kinos, Hotels, Arztpraxen/Krankenhäusern oft verwehrt wird oder weil sie sich aus Angst vor Anfeindungen kaum noch irgendwohin trauen.
Für viele mag die Benutzung von Masken unproblematisch sein. Aber auch viele lassen sich freiwillig nicht impfen, während Menschen, die keine Masken tragen können(!), keine Wahl haben. Sie werden in diesem Sommer nicht reisen, in Stadien gehen oder Konzerte besuchen, im Gegensatz zu vielen Impfverweigerern. Warum schützt die Politik diejenigen, die es selber in Hand haben, und lässt sich von ihnen das Handeln diktieren, während andere allein gelassen werden und im Zweifelsfall psychisch daran zu Grunde gehen.
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabell G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre persönliche Schilderung. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Für das Land Berlin hat der Senat am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Damit übernehmen wir die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. So sind seit dem 1. April umfangreiche Maßnahmen entfallen und die Maskenpflicht, die Sie angesprochen haben, gilt nur noch im öffentlichen Nahverkehr und an bestimmten Orten mit vulnerablen Gruppen, wie z.B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken oder Pflegeeinrichtungen.

Jedoch gibt es auch hier weiter eine Ausnahmeregelung aus medizinischen Gründen. Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nämlich nicht „für Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer ärztlich bescheinigten Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können“. Den gesamten aktuellen Verordnungstext – auch mit den weiteren Maßnahmen – finden Sie hier: 

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Sie haben auch das Thema Impfung angesprochen. Klar ist: Impfen hilft gegen das Coronavirus, indem es insbesondere schwere Verläufe verhindert. Deshalb ist es gut und verantwortungsbewusst, wenn sich viele Menschen für eine Impfung gegen COVID-19 entscheiden und ich bin froh, dass die Impfquote in Berlin überdurchschnittlich hoch ist. Eine mögliche Impfpflicht ist vom Deutschen Bundestag abgelehnt worden.

Generell trägt auch bei Geimpften das Tragen von Masken in Innenräumen, wo medizinisch möglich, dazu bei, das Infektionsrisiko zu senken. Rückkehr zur Normalität heißt eben auch wieder Rückkehr zu mehr Eigenverantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Giffey
 

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