Frage an Franziska Brychcy von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Vor 4 Jahren hatte ich erwartet, die PKGR-Mitglieder prüfen nach Edward Snowdens Meldung die deutschen Geheimdienste und korrigieren den Fehler. Etwas völlig anderes geschah dann wirklich: das BVerfG hebelte mit der Third-Party-Rule den Grundgesetz-Artikel 10, das Fernmeldegeheimnis, aus ( die so gut wie immer vorhandenen Interessen beteiligter ausländischer Dienste wiegen demnach schwerer als unsere parlamentarische Kontrolle ). Und der BGH erreichte mit seinem Urteil, den mutigen Verfassungs-Verteidiger Snowden – also den Fehler-Meldenden – nach Russland zu verbannen. Verlieren wir nun Recht und Freiheit unseres Grundgesetzes, so wie es in anderer Form auch in Polen ( Ungarn, Türkei, GB, … ) geschieht ? Haben die Deutschen ihr Nachkriegsglück verspielt durch Unachtsamkeit gegenüber den Verfassungsrechten?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage! Entschuldigen Sie bitte die arg verspätete Antwort!
Das BGH-Urteil war aus Sicht der LINKEN. höchst bedauerlich. Hier wird noch einmal ganz deutlich, wie wichtig es ist, im Parlament eine starke Opposition zu haben, die mindestens ein Viertel der Stimmen umfasst, um die Oppositionsrechte auch effektiv wahrnehmen zu können! Die Verletzung des durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützten Fernmeldegeheimnisses durch BND und Telekom ist ein riesiger Skandal und nicht im Geringsten zu rechtfertigen! Durch den Bericht des NSA-Untersuchungsausschusses wurde deutlich, wie parlamentarische Kontrolle jahrelang bewusst unterlaufen und die Abgeordneten getäuscht wurden, indem anlasslose Massenüberwachung zugelassen wird. Einsicht in die NSA-Selektorenliste erhielt der Ausschuss nicht. Gerade weil keine wirksame parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste realistisch ist, fordert die LINKE. deren Abschaffung!
Freundliche Grüße,
Franziska Brychcy