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Franz-Xaver Romer
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Frage von Rainer R. •

Frage an Franz-Xaver Romer von Rainer R. bezüglich Recht

Wie lange will die CDU noch warten, bis sie sich zu einem positiven Verhältnis zur Direkten Demokratie durchringt und dem Souverän, dem (dummen? Wahl-)Volk, einen praktikablen Weg zur bundesweiten Volksabstimmung ebnet??

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rainer rappmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rappmann,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über kandidatenwatch.de.

Die CDU ist prinzipiell gegen die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen. Auch wir sind für die Selbstbestimmung des Volkes, aber hierfür gibt es auf Bundesebene gerade keinen praktikablen Weg.
Wenn sie sich die Schweiz als Aushängeschild der „Direkten Demokratie“ näher betrachten, werden sie feststellen, dass die Funktionsfähigkeit der direkten Demokratie ihre Schranken hat. Auf Bundesebene ist die Wahlbeteiligung in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr niedrig, ähnlich wie in den USA, auch ein Land in dem die Bürger über sehr viel Abstimmen dürfen.
Als Folge kann in der Schweiz dazu ein geringer Anteil der Bürger Reformen blockieren. Hier setzen sich vor allem jene Interessen durch, die gut organisiert sind und die finanziellen Mittel haben, eine Kampagne zu führen. Die späte Einführung des Frauenwahlrechts (erst 1971) kann hierdurch teilweise erklärt werden und ist nur ein Beispiel für die begrenzte Reformfähigkeit der Schweiz.

In Deutschland würden Plebiszite auf Bundesebene vor allem den Zentralismus stärken (Instrumente der direkten Demokratie auf Kommunal- und Landesebene haben sich bewährt und müssen ausgebaut werden, sie lassen sich aber nicht auf die viel komplexeren Entscheidungen auf Bundesebene “hochzurren”)

Zusätzlich würden Plebiszite auf Bundesebene tendenziell die – kampagnefähigen - Organisationen weiter stärken (das Ziel von mehr direkter Beteiligung des Einzelnen wird eben nicht erreicht). Gerade allgemeine Interessen lassen sich aber besonders schlecht organisieren und wären weiter benachteiligt. Ebenso spielt bei der Organisationsfähigkeit das Finanzielle eine besonders starke Rolle, die sozial Schwachen wären weiter benachteiligt.

Erschwerend kommt hinzu, dass bei Volksentscheiden auf die Kompromissfindungsmöglichkeit des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens im Plenum und den Ausschüssen verzichtet wird (ein “Volksgesetz” steht von Beginn an unveränderbar zur Ja-Nein-Abstimmung, während ein parlamentarisches Gesetz während der Beratungen fortgeschrieben und verbessert werden kann). Die Erfahrung unserer Demokratie zeigt, dass die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat die Vorzüge der parlamentarischen Demokratie bis heute unwiderlegbar bestätigt hat.

Deshalb hat die CDU/CSU Fraktion am 7. Juni 2002 im Deutsche Bundestag gegen die Einführung von Volksinitiative, -begehren und -entscheid ins Grundgesetz auf Bundesebene gestimmt.
Wobei bei unübersehbar war, dass SPD und Grüne mit Ihrem untauglichen Gesetzentwurf im Hinblick auf die kommenden Wahlen lediglich einer bestimmten Klientel einen ´Gefallen´ tun wollten. Für derartige Manöver ist uns unsere Verfassung aber zu schade. Denn auch wenn die Frage von Plebisziten in hohem Maße populär ist, lässt sich die Union in dieser wichtigen Grundsatzfrage nicht beirren.

Mit freundlichen Grüßen