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Franz-Xaver Romer
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Frage von Hans S. •

Frage an Franz-Xaver Romer von Hans S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie haben ja dafür gestimmt, würde ich auch, weil 7000 € im Monat sind einfach zu wenig. Aber die Diäten steigen ja immer und es wird dabei keiner NEIN sagen in Berlin !!!!!!
Die neue ausserplanmässige Diätenerhöhung neuerdings von 6-7% habe ich nichts in der Zeitung gelesen dass sich in Berlin jemand beschwert hat er möchte sie nicht haben.
Anderst sieht es mit der Rente aus da sind mache dagegen weil die steigen ja eventuel um sagenhafte 1,1%
Lebenshaltungkosten stiegen im Monat März um 3,4 % .
Kleines Beispiel: Kann sich ein Rentner bei diesen Spritpeisen noch erlauben einmal mit dem Auto zu fahren?
( Im Bundestag fahren nur Autos mit mehr als 3 Liter Hubraum besetzt mit einer person plus Fahrer. ) Uns wird dann von Sparmassnahmen gepredigt, muß ich lachen !
Was hat diese Regierung in ihrer Periode eigentlich zu Wege gebracht?????
Diäten und Mehrwertsteuer erhöht !
Noch eine Frage: Gibt es in Berlin im Bundestag auch Stempeluhren um die Anwesenheit der Politiker zu kontrolieren um eventuelle Diätenkürzungen vorzunehmen?
Bin ja gespannt auf Ihren Kommentar !

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sauter,

vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Frage.

Auch mir war klar, welche Diskussionen die aktuelle Diätenerhöhung in der Öffentlichkeit hervorrufen würde. Der Zeitpunkt ist in der Tat etwas unglücklich.

Es liegen aber folgende Regelungen und Umstände zugrunde: In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten haupt-amtlichen Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.

Zur Information: Dies entspricht einer Bürgermeisterbesoldung bei 50.000-100.000 Einwohnern und einer Landratsbesoldung unter 150.000 Einwohnern.

Die Erhöhung der Diäten im Jahr 2007 wurde nötig, da man den Beschluss aus dem Jahr 1995 bis dahin nicht umgesetzt hatte und die Abgeordnetenbesoldung um fast 800 € hinter die der Bürgermeister und Landräte usw. zurückgefallen war.

Nunmehr gibt es den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, der wie immer auf die Bundesbeamten übertragen wird und der auf Grund der Gesetzeslage von 1995 auch bei den Abgeordneten zu einer Erhöhung führt.

Da nun die oben genannten Berufsgruppen rückwirkend eine erhöhte Besoldung erhalten, partizipieren auch wir Abgeordneten automatisch daran; allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.

Dieses Vorgehen fördert noch mehr die Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Besoldung. Schließlich hat uns das Bundesverfassungsgericht schon in den 70er Jahren dazu verpflichtet, dass wir selbst über unsere Diäten entscheiden müssen.

Die Orientierung an Bürgermeistern und Landräten scheint mir als objektiver Maßstab angemessen. Im Gegensatz zu diesen erhalten wir weder Zulagen noch ein 13. Monatsgehalt. Dennoch wird öffentlich immer nur über die Besoldung der Bundestagsabgeordneten diskutiert, nicht über die der Bürgermeister und Landräte.

Es ist aber gut, dass mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit der besagten einjährigen Verzögerung.

Auch ich bin nicht glücklich darüber, dass die Erhöhungen bzw. Anpassungen in so großen Schritten erfolgen. Tatsächlich fallen aktuell aber zwei Dinge ausnahmsweise zusammen: die oben genannte Angleichung, die seit 1995 ansteht und der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst.

Würden wir diese Schritte jetzt nicht tun, hätten wir die gleiche Diskussion in ein paar Jahren wieder!

Für ein persönliches Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Franz Romer