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Franz-Xaver Romer
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Frage von Anita R. •

Frage an Franz-Xaver Romer von Anita R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Rohmer,

vielen Dank für die prompte Antwort auf meine Frage vom 15.11.07 bezüglich Vorratsdatenspeicherung. Was ich nicht ganz verstehe:
Warum wird der Briefverkehr (Adresserfassung) nicht auch gespeichert? Das stellt doch eine Lücke in Ihrer Vorratsdatenspeicherung dar. Ich sehe aber immer noch in der Vorratsdatenspeicherung eine Umsetzung der Notstandsgesetze. Und in China werden solche gespeicherten Daten als Gesinnungsbarometer für die Internetuser eingesetzt. Warum wurde das Gesetz nicht zeitlich befristet? Das wäre doch die logische Schlussfolgerung aus einem Notstandsgesetz (Vorratsdatenspeicherung), das als allgem. gültiges Gesetz verabschiedet wurde. Ich sehe in dieser Angelegenheit die Bundesrichter als befangen an. Welche nächste Instanz kann zur Überprüfung dieses Gesetzes angerufen werden? Ist hier der EU-Gerichtshof zuständig?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rodi-Nohr,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich denke, dass meine Antwort auf Ihre erste Frage zur Vorratsdatenspeicherung sehr umfassend ist. Zur Frage der Überprüfung des Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht: Bei einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es keine übergeordnete Instanz.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Franz Romer