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Franz-Xaver Lechner
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Frage von Manuela A. •

Frage an Franz-Xaver Lechner von Manuela A. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Lechner,

ich habe gerade die "133 Gründe für die ÖDP" durchgelesen.

Dabei kamen mir 2 Fragen:

1. Zur Inneren Sicherheit/Bekämpfung von Kriminalität:

Wäre es nicht angebracht mehr oder minder das gesamte StGB zu reformieren?

Ich denke dass z.b. im Hinblick auf Sexualstraftaten oftmals im Verhältnis zum Leid der Opfer sehr geringe Haft- oder gar nur Bewährungsstrafen ausgesprochen.
Auch befürworte ich das Jugendstrafrecht zu verschärfen. Zum einen die Strafmündigkeit herabzusetzen und das Erwachsenenstrafrecht konsequent ab dem 18. Lebensjahr zur Anwendung kommen zu lassen. (Schließlich wollen alle mit 18 Jahren wie Erwachsene behandelt werden, warum dann auch nicht im Strafverfahren?)
Wie denken Sie darüber?

2. Grund Nr. 12: Ermutigung und Unterstützung für alle schwangeren Frauen – Abtreibungen verhindern

Im Grunde stimme ich dem dort gesagten zu, dass durch Hilfsmöglichkeiten versucht werden soll Abtreibung z.b. behinderter Kinder oder von "Unfällen" zu verhindern. Notfalls über den Weg der Adoption.

Aber wie sieht es aus wenn z.b. eine Frau vergewaltigt wird und schwanger ist? Sollte dann auch versucht werden das Opfer zu "überreden" (ich wähle bewusst in dieser Fallkonstellation diesen Ausdruck) das Kind zu behalten bzw. auf die Welt zu bringen? Ich denke nicht.

Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela Attenberger

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Attenberger,

Hier meine Antwort zu Ihrer ersten Frage: Was die Rechtsprechung bei Sexualdelikten anbelangt, bin ich ganz Ihrer Meinung. Leider steht die Strafe sehr oft in keinem Verhältnis zum Leid der Opfer. Einmal ganz abgesehen davon, dass dieses Leid wahrscheinlich nie wirklich gesühnt werden kann, glaube ich, dass man trotzdem die Strafen für diese Delikte verschärfen sollte. Was mich ganz besonders stört ist die Tatsache, dass Sexualstraftäter oft aufgrund psychologischer Gutachten frühzeitig entlassen  und leider meist auch wieder rückfällig werden. Ich plädiere für eine längere Strafzeit mit entsprechender Therapie, und - was wahrscheinlich in den meisten Fällen nötig wäre - eine anschließende Sicherheitsverwahrung. Ob man deshalb gleich das gesamte Strafgesetzbuch umkrempeln muss, kann ich bei meinem geringen juristischen Sachverstand nicht beurteilen - ich glaube aber, dass dies nicht nötig sein wird.
Auch in puncto Jugendstrafrecht stimme ich mit Ihnen z.T. überein: Wer mit 18 Jahren voll geschäftsfähig ist, muss auch das entsprechende Verantwortungsbewußtsein besitzen, d.h. er muss auch strafmündig sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren sehe ich keinen Bedarf das Strafrecht zu verändern - man muss es lediglich konsequent anwenden. Dazu gehört nicht nur ein konsequenteres Durchgreifen der Behörden, sondern auch mehr Zivilcourage unter unseren Bürgern. Wenn minderjährige Jugendliche in Geschäften ohne Probleme mit Alkohol und Zigaretten versorgt werden, dann ist dies offensichtlich keine Gesetzeslücke. Dies gilt auch für entsprechende Filme, Literatur, Computerspiele etc., die für Jugendliche nicht geeignet sind. Ebenso wäre ein couragiertes Eintreten von Erwachsenen bei jugendlichem Fehlverhalten in der Öffentlichkeit gefragt. Dies würde so manches verhindern. Ich gebe allerdings zu, dass dies nicht in allen Fällen hilft. Aber eine Gesellschaft, die völlig frei von Kriminalität ist
werden wir wohl nicht schaffen.
Aber zu Ihrer Beruhigung, sehr geehrte
Frau Attenberger, als Lehrer mit mittlerweile 25 Dienstjahren kann ich guten Gewissens behaupten: Unsere Jugend ist um ein vielfaches besser als ihr Ruf.Nun zu Ihrer zweiten Frage:Sie konstruieren ganz konkret den Fall einer Abtreibung nach einer Vergewaltigung. Ich glaube dass es nicht sinnvoll ist, eine Frau in diesem Falle zu "überreden", nicht abzutreiben. Man kann zwar über Möglichkeiten sprechen, um das Leben des Kindes zu erhalten. Ich denke aber, dass in diesem Falle ganz alleine die Entscheidung der Schwangeren zu gelten hat und auch zu akzeptieren ist. Ein Urteil steht in diesem Falle niemandem zu.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Xaver Lechner