Frage von Dmytro B. • 25.03.2022
Antwort von Franz Rieger CSU • 31.03.2022
Der Abschluss der von Ihnen ins Auge gefassten Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V und die damit verbundene Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich.