Der Abschluss der von Ihnen ins Auge gefassten Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V und die damit verbundene Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich.
Frage von Dmytro B. • 25.03.2022
Antwort von Franz Rieger CSU • 31.03.2022
Frage von Levke F. • 03.08.2020
Antwort von Franz Rieger CSU • 08.09.2020
(...) Ein deutscher oder bayerischer Alleingang bei der Umverteilung von Migranten würde einen gemeinsamen europäischen Lösungsansatz torpedieren und falsche Signale senden. (...)
Frage von Guido L. • 10.12.2018
Antwort ausstehend von Franz Rieger CSU