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Franz-Josef Holzenkamp
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Frage von Hans-Jürgen B. •

Frage an Franz-Josef Holzenkamp von Hans-Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Holzenkampn!

Die letzten Tage habe ich zu dem Thema ESM in verschiedenen Meldungen vernommen, dass für die Verabschiedung des so genannten Fiskalpaktes eine Zweidrittel Mehrheit notwendig sei.
(Quellen: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundestagesm102.html und http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,824458,00.html )
Nun ist mir bekannt, dass die Notwendigkeit einer Zweidrittel Mehrheit ausschließlich bei Verfassungsänderungen gegeben ist. Leider ist nirgends ersichtlich, so auch nicht auf Ihren Internet Seiten, für was diese Verfassungsänderung stattfinden und wie sie ausfällen soll.

Meine Fragen:

- Können Sie mir erläutern, was hier an Änderungen geplant ist?
- Welche Auswirkungen werden diese Änderungen auf die Souveränität des Volkes, des Einzelnen und des Bundestages als Institution haben?
- Welches Gremium wird dann über die Finanzen bestimmen und wie steht es um die demokratische Legitimation dieser Institution?
- Warum ist nirgends eine mediale Aufklärung zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Bletz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bletz,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mich bitten, Ihnen Auskunft zu den Abstimmungsmodalitäten des Deutschen Parlamentes in Bezug auf den Fiskalpakt bitten.

Die Entscheidung für eine Zweidrittel-Mehrheit steht im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 eingeführten und im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse.

Um die Staatsschulden so gering wie möglich zu halten und eine Neuverschuldung zulasten kommender Generationen zu verhindern, hat man die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Denn nur eine gesetzlich festgelegte Schuldenbremse kann auf Dauer die Aufnahme von neuen Schulden wirkungsvoll begrenzen.

Im Rahmen des Fiskalpaktes sollen die Bestimmung erweitert werden. So kann Deutschland nach Inkrafttreten des Fiskalpaktes bei Nichteinhaltung der nationalen Schuldenbremse vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden.

Und da es sich hierbei um eine bedeutende Übertragung von Hoheitsrechten auf die europäische Ebene handelt, ist eine Zustimmung mit Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Der Fiskalpakt wird nach Artikel 23 des Grundgesetzes umgesetzt werden, in dem es um europäische Vertragsfragen geht.

Sehr geehrter Herr Bletz, die Finanz- und Wirtschaftskrise hat uns allen vor Augen geführt, dass wir nur dann auch in schlechten Zeiten finanziellen Spielraum haben, wenn wir in guten Zeiten konsolidiert haben. Durch die Schuldenregel wird eine nachhaltige Finanzpolitik, die unseren Kindern und Enkeln keine ständig wachsenden Schuldenberge hinterlässt, und eine konjunkturgerechte Finanzpolitik möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Franz-Josef Holzenkamp