Frage an Franz-Josef Holzenkamp von Michael R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Holzenkamp,
wie werden Sie über die geplante Kürzung der EEG-Vergütung für Photovoltaikanlagen abstimmen?
Die Förderung muss weiter gesenkt werden. Die geplanten Kürzungen kommen jedoch zu schnell. Sie gefährden einen wesentlichen Teil der Energiewende und dienen vornehmlich den großen Energiekonzernen, nicht der Demokratisierung der zukünftigen Stromversorgung. Solarstrom ist seit 2008 um rund 60 Prozent billiger geworden und sorgt an der Strombörse für sinkende Großhandelspreise. Darüber hinaus werden die Belastungen der privaten Haushalte aufgrund der bereits gesenkten Vergütung (aktuell ca. 20 ct/kWh) und der verankerten Degression nicht mehr maßgeblich von der PV-Förderung bestimmt, sondern vielmehr von der Privilegierung der Industrie und ineffizienter Instrumente wie der Marktprämie. Auch dem Oldenburger Münsterland mit aktuell etwa 300 MW Photovoltaikleistung würde die zu schnelle Kürzung schaden. Wie werden sie also abstimmen und mit welcher Begründung?
Wie werden sie darüber hinaus über den vorliegenden Gesetzesvorschlag mit dem Paragraf 64 entscheiden, durch den eine Änderung der Einspeisevergütung ohne Mehrheitsbeschluss möglich werden soll, also ein "Ermächtigungsgesetz" beschlossen werden soll?
Vielen Dank und viele Grüße,
Michael Rolfes
Sehr geehrter Herr Rolfes,
vielen Dank für Deine E-Mail bezüglich der aktuellen Diskussion über die Senkung der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen.
Hintergrund der aktuellen Planungen ist der zuletzt stark angestiegene Ausbau der Solarenergie und damit deutlich gestiegenen Kostenbelastung für Stromverbraucher, trotz der erheblich gesunkenen Preisen für Photovoltaik-Anlagen. Aus diesem Grund muss es eine weitere Kürzung der Fördersätze geben. Die Differenzkostenbelastung der Stromverbraucher durch das EEG erreichte im vergangenen Jahr 12,4 Mrd. Euro. Dabei lag der Anteil der Photovoltaik an der EEG-Förderung bei 55 Prozent. Hingegen steuerte Photovoltaik nur 12 Prozent zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bei. Am Gesamtstromaufkommen lag ihr Anteil bei ca. 4 Prozent.
Ich teile Deine Kritik an dem geplanten Stichtag, dem 9. März 2012, für die geplante Vergütungskürzung. Aus meiner Sicht ist es notwendig, den Stichtag für die Senkung der Vergütung nach hinten zu verschieben. Es ist aktuell abzusehen, dass eine Vielzahl, unter den aktuellen Vorgaben des EEG bestellter und gekaufter Anlagen nicht mehr rechtzeitig bis zum 9. März 2012 installiert werden kann.
Unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes für die Betroffenen halte ich eine Stichtagsverschiebung für unverzichtbar.
Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Holzenkamp