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Frage von Stephanie A. •

Frage an Frank Zimmermann von Stephanie A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

1.) Glauben Sie, daß den Parteien mehr Rechte zustehen (sollen) als dem Souverän, also den Bürgern?

2.) Was haben Sie bereits unternommen, damit die Bürgerinitiativen vor Volksentscheiden (in der letzten Stufe) wie die Parteien vor den Wahlen kostenlose Sendezeit im rbb erhalten?

3.) Werden Sie in der kommenden Legislatur etwas unternehmen, damit die Bürgerinitiativen vor Volksentscheiden wie die Parteien vor den Wahlen kostenlose Sendezeit im rbb erhalten?

Freundliche Grüsse

Stephanie Adler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Adler,

Sie fordern kostenlose Sendezeit für Volksbegehren im rbb und damit eine Gleichbehandlung mit politischen Parteien.

Dazu bitte ich zunächst zu bedenken, dass auch Parteien keinen Anspruch darauf haben, Sendezeit im rbb zu bekommen. Die Staatsverträge stellen es in das Ermessen des Senders, ob er Spots von Parteien überhaupt ausstrahlt oder nicht. Es ist letztlich Inhalt unserer Pressefreiheit und damit eine journalistische Entscheidung, wem der rbb Sendezeit überläßt. Das muss auch so sein, denn wir haben kein Staatsfernsehen, sondern unabhängige Redaktionen.

Wenn der rbb dennoch Wahlwerbespots sogar für durchaus unseriöse Spaßparteien sendet, dann tut er dies aufgrund einer Grundgesetz-Regel in Artikel 21("Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."). Dieses "Parteienprivileg" bedeutet, dass Parteien die Möglichkeit haben müssen, ihre Ziele in geeigneter Weise zu veröffentlichen und zu verbreiten. Deshalb sind Sender und Parteien übereingekommen, dass unmittelbar vor Wahlen - und nur dann - Wahlwerbespots ausgestrahlt werden.

Man könnte nach Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid in Berlin und anderen Bundesländern daran denken, das Parteienprivileg auf andere, ebenfalls meinungs- bildend wirkende Gruppen wie etwa Volksinitiativen auszudehnen. Dann hätten sie zwar immer noch keinen Anspruch auf Sendezeit, aber mindestens einen Anspruch auf Gleichbehandlung.
Das könnte dazu führen, dass die Sender angesichts der vielen denkbaren Bürgerinitiativen und der vielfältigen anderen Verbreitungswege (Internet, Printmedien, mobile Dienste) überhaupt nichts mehr zur Verfügung stellen, weder für Parteien noch für Initiativen.

Wenn man dennoch dieses Risiko eingehen wollte, müsste dazu das Grundgesetz geändert werden. Berlin kann das in seiner Verfassung nicht allein regeln. Es müsste dann im Grundgesetz etwa heißen: "Parteien und Volksinitiativen wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."

Wäre ich im Bundestag, so wäre ich dagegen, Initiativen den Parteien gleichzustellen. Mit einer solchen verfassungs- rechtlichen Stellung müssten sie dann auch allen anderen strengen Regeln unterworfen werden wie Parteien. Sie würden praktisch zu Parteien werden. Wollen Sie das?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Zimmermann, MdA