Frage an Frank Zimmermann von Gerhard S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
ich bin beim Berliner Wassertisch aktiv und habe zwei Fragen:
1. Werden Sie im Abgeordnetenhaus gegen die vom Berliner Senat abgeschlossenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stimmen?
2. Setzen Sie sich für eine Normenkontrollklage beim Berliner Verfassungsgerichtshof gegen das Betriebegesetz unter Heranziehung der nun offen gelegten Verträge ein?
MfG
Gerhard Seyfarth
Sehr geehrter Herr Seyfarth,
leider stehen die Wasserverträge nicht mehr zur Abstimmung im Abgeordnetenhaus. Sie sind 1998/99 beraten und beschlossen worden - auf dem Höhepunkt der Privatisierungswelle in Deutschland. Sie garantieren den privaten Anteilseignern eine unverhältnismäßig hohe Rendite und treiben die Wasserpreise in die Höhe. Es ist heute allgemeine Erkenntnis, dass solche Verträge nicht mehr abgeschlossen werden.
Die Verträge werden derzeit unter verschiedenen Gesichtspunkten überprüft. Die Kartellbehörde prüft die Preisgestaltung, die EU-Kommission untersucht die Vereinbarkeit mit dem Beihilferecht der Europäischen Union, manche halten die Verträge gar für sittenwidrig und fordern Rückabwicklung. Parallel verhandelt der Senat mit den Eignern über eine Anpassung der Verträge (Senkung der Renditegarantie) und über einen Rückkauf von Anteilen durch das Land Berlin.
Das Abgeordnetenhaus befasst sich nach dem Volksentscheid Wasser jetzt mit der Frage, ob ggf. eine Normenkontrolle eingeleitet werden kann. Dazu sind Anhörungen im zuständigen Wirtschaftsausschuss geplant, die aber erst von dem neu zu wählenden Abgeordnetenhaus durchgeführt werden. Nach Auswertung der Sachverständigen-Anhörung muss das Abgeordnetenhaus entscheiden, ob eine Normenkontrolle Aussicht auf Erfolg hat.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Zimmermann, MdA