Frage an Frank-Tilo Becher von Elke W. bezüglich Bildung und Erziehung
Warum wird in Schulen keine Corona-Testpflicht für alle Schüler einer Klasse eingeführt? Was soll das bringen, wenn nur ein Teil einer Klasse sich testen lässt.
Sehr geehrte Frau Wagner,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Frage ist ebenso berechtigt, wie die Antwort ganz einfach ist. So wie es keine Impfplicht gegen Covid19 gibt, so gibt es auch keine Pflicht, sich auf das Virus testen zu lassen. Eine volljährige Schülerin bzw. Schüler entscheidet selbst darüber, ob sie bzw. er bereit ist, sich auf Covid19 testen zu lassen oder nicht. Bei minderjährigen Schüler:innen entscheiden darüber die Erziehungsberechtigten und niemand sonst. Eine Testung gegen den Willen des Getesteten wäre also eine Körperverletzung. Sie fragen außerdem, was es bringt, wenn sich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler einer Klasse testen lässt? Nun ja, das reduziert zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand mit einer Corona-Infektion im Klassenraum befindet. Wenn ich sicher bin, dass von 15 Schüler:innen einer Klasse 14 negativ auf Covid19 getestet wurden, gibt mir das ein größeres Sicherheitsgefühl als ich das ohne Tests hätte. Dem Bestreben, nur getestete Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen zu lassen und Testverweigerer nach Hause zu schicken, steht die allgemeine Schulpflicht entgegen. Ein solcher Versuch zöge sicherlich Klagen nach sich. Aber sowohl ich persönlich, wie auch meine Fraktion befürworten natürlich die Strategie, an Schulen so viel zu Testen wie irgend möglich.
Herzliche Grüße
Frank-Tilo Becher, MdL
Sehr geehrte Frau Wagner,
die Pandemie bestimmt nach wie vor unser aller Leben und häufig ist die Situation wie auch die Antwort von gestern schon heute nicht mehr aktuell. Ich muss daher meine Antwort vom 31. März zumindest teilweise aktualisieren. Inzwischen hat sich auch das Land Hessen entschlossen, Schülerinnen und Schülern einen Corona-Test vor dem Schulbesuch verpflichtend vorzuschreiben. Hessen folgt damit dem Beispiel zahlreicher anderer Bundesländer. Eine solche Testpflicht vor dem Schulbesuch stellt zwar einen Eingriff in die persönliche Handlungsfreiheit der Schüler:innen und ihrer Eltern dar. Angesichts der dramatisch steigenden Zahl von Neuinfektionen und in der Abwägung von persönlichen Freiheitsrechten gegenüber erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, erscheint diese Testpflicht auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes angemessen. Regelmäßige Tests in Kombination mit einem Wechselmodell hat meine Fraktion schon lange für unsere Schulen gefordert, um Präsenzunterricht verantwortungsvoll zu ermöglichen. Nun gehen der Ministerpräsident und sein Kultusminister den Weg der Testpflicht. Leider noch nicht den Weg eines Wechselmodells für alle Jahrgangsstufen.
Herzliche Grüße
Frank-Tilo Becher, MdL