Frage von Werner M. • 12.09.2021
Hallo Herr Tempel, halten sie sich aufgrund ihrer Vergangenheit als NVA-Offiziersanwärter /Grenztruppen (Stichwort Schiessbefehl) überhaupt in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung wählbar ?
Quelle: Wikipedia.
Antwort ausstehend von Frank Tempel Die Linke