Frage an Frank Tempel von Uwe L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tempel, hier meine Fragen an Sie:
1. Wie sind Ihre Vorstellungen zur Migrationspolitik?
2. Was halten Sie von einer Volksabstimmung auf Bundesebene?
3. Sie sind nach §38 GG als Abgeordneter an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Was halten Sie vom Fraktionszwang, der nirgendwo gesetzlich verankert ist, unterwerfen Sie sich dem?
4. Wie sieht Ihre persönlich Bilanz der letzten 4 Jahre im Bezug auf Ihren Wahlkreis aus?
Mit freundlichen Grüßen
U. L.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei die Antwort an Herrn U. L. aus Meuselwitz.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Sauermann
1. Wie sind Ihre Vorstellungen zur Migrationspolitik?
Ich möchte eine solidarische Einwanderungsgesellschaft: mit sozialer Sicherheit statt Konkurrenz um Arbeitsplätze, Wohnungen und Bildung, mit einer sozialen Offensive für alle, die den Zusammenhalt der Gesellschaft stärkt. Dazu muss Geld in die Hand genommen werden.
Viele Menschen sehen Flüchtlinge als Konkurrenz. Wenn ein wesentlich besseres soziales System, deutlich bessere Bildungschancen für alle und eine florierende Wirtschaft, die ausreichende gutbezahlte Arbeitsplätze bringt, existiert, gibt es keine vermeintliche oder echte Konkurrenz mehr. Ich möchte auch Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge! Wir brauchen eine gerechte Entwicklungshilfe und fairen globalen Handel.
2. Was halten Sie von einer Volksabstimmung auf Bundesebene?
Ich setze mich dafür ein Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene einführen. Schon in der letzten Legislatur habe ich dem Gesetzesentwurf zur Volksgesetzgebung der Fraktion DIE LINKE mit eingebracht: Im 1. Schritt können Gesetzesvorlagen und Gegenstände der politischen Willensbildung durch eine Volksinitiative von 100.000 Wahlberechtigten beim Deutschen Bundestag eingereicht werden. Für den 2. Schritt - dem Volksbegehren - bedarf es einer Zustimmung von 1 Million Wahlberechtigten innerhalb von 6 Monaten (2 Millionen bei Grundgesetzänderung). Entspricht der Deutsche Bundestag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren, so findet als 3. Schritt ein Volksentscheid statt, über den die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger abstimmen und der bei Erfolg, dass heißt Mehrheit der abgegebenen Stimmen, auch für den Bundestag bindend ist.
3. Sie sind nach §38 GG als Abgeordneter an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Was halten Sie vom Fraktionszwang, der nirgendwo gesetzlich verankert ist, unterwerfen Sie sich dem?
Von einem Fraktionszwang halte ich nichts. Ich empfinde aber auch eine Loyalität gegenüber meiner Fraktion. Im Zweifelsfall muss man abwägen. So habe ich beim Dopinggesetz in einer Plenarrede eine andere Position bezogen als die Mehrheit meiner Fraktion und das wurde von der Fraktion auch toleriert. Ich habe immer für Abgeordnete eine große Hochachtung gehabt, die ihr eigenes Gewissen auch gegenüber ihrer Fraktion vertreten. Wolfgang Bosbach ist einer dieser Kollegen. Ich habe oft völlig gegenteilige politische Standpunkte vertreten. Trotzdem habe ich seine Unabhängigkeit gegenüber seiner Fraktion immer hoch geschätzt.
4. Wie sieht Ihre persönlich Bilanz der letzten 4 Jahre im Bezug auf Ihren Wahlkreis aus?
Als Abgeordneter in der Opposition hat man nicht die Möglichkeiten wie in der Regierung, Dinge für den Wahlkreis umzusetzen. Es bleibt , über öffentlichen Druck Veränderungen anzuschieben, denen sich die Regierungsparteien letztlich nicht entziehen können. In einem meiner Fachgebiete, dem Katastrophenschutz z.B., ist es in den Haushaltsverhandlungen immer wieder gelungen, dass unsere Anträge für eine besserer Ausstattung des THW inhaltsgleich von den Regierungsfraktionen übernommen wurden. Das kam letztliche auch dem THW im Wahlkreis zu Gute.