Frage an Frank Tempel von Peter M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Tempel,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 28.07.2015 an Herrn Schmidt bezüglich der zukünftigen Regulierung der E-Zigarette.
Sie schrieben:
„Trotz dieser Argumente darf der Konsum von E-Zigaretten keineswegs als unschädlich betrachtet werden.“
Frage 1:
Ist Ihnen bekannt, daß der Nachweis einer Unschädlichkeit grundsätzlich für kein Produkt möglich ist?
Wenn überhaupt, ist der Nachweis der Schädlichkeit zu führen.
Frage 2:
Stimmen Sie mit mir überein, daß aus heutiger Sicht die E-Zigarette den Genußmitteln zuzuordnen ist?
Frage 3:
Wie begründen Sie Ihre Aussage, daß nikotinhaltigen Liquids als Tabakware/Tabakerzeugnis klassifiziert werden sollen?
Ihnen ist sicher bekannt, daß selbst die WHO schon lange nicht mehr von Nikotin- sondern von Tabaksucht spricht [1][2].
Nikotin ist in geringen Mengen, wie z.B. bei Gebrauch der E-Zigarette, eine Stimulans [2].
Frage 4:
- Die Gefährlichkeit des Tabakrauchens ist wissenschaftlich nachgewiesen
- Die Gefährlichkeit der E-Zigarette ist, trotz einer Vielzahl umfangreicher Studien [3] nicht nachgewiesen [4] [5]
Wie soll vor diesem Hintergrund eine Einstufung der E-Zigarette (bzw. des Liquids, unabhängig vom Nikotin) als Tabakware/Tabakerzeugnis sachlich begründet werden?
Das in beiden Produkten das relativ unproblematische Nikotin enthalten ist, kann ja für sich noch kein Gleichstellungsgrund sein (im Bier ist der Wasseranteil ja auch relativ groß, trotzdem ist beides von der Wirkung her nicht vergleichbar).
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Tabaksucht
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Nicotin
[3] http://blog.rursus.de/2015/07/liste-der-studien-zum-thema-e-zigarette-stand-juli-2015/
[4] http://www.ecigarettedirect.co.uk/content/interview/e-cigarette-interview-dr-adrian-payne/
[5] http://www.e-zigarette-test.de/e-zigarette-test-interview-carl-phillips.html
Sehr geehrter Herr Müller,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Selbst wenn die E-Zigarette teilweiße schon reguliert wurde, möchte ich Ihnen meine Meinung dazu mitteilen. Die absolute Unschädlichkeit ist zwar für alle Produkte nur schwer nachweisbar, trotzdem genießen die Konsumenten das Recht, richtig über die möglichen Gefahren informiert zu werden.
Ich stimme Ihnen zu, die E-Zigarette ist ein Genussmittel und kein Arzneimittel, wie die Bundesregierung diese zunächst einstufen wollte.
Die E-Zigarette sollte als Tabakware/Tabakerzeugnisse klassifiziert werden (was inzwischen schon der Fall ist) bis die umfassende Erforschung der E-Zigarette eine andere Einstufung nötig macht. Eine Einstufung als Arzneimittel befürworte ich aber nicht. Ich setzte mich dafür ein, dass auch in Deutschland die Auswirkungen des E-Zigarettenkonsums besser untersucht werden.
Die Versuche der Bundesregierung, die nikotinfreie Aromastoffe der E-Zigarette faktisch zu verbieten, finde ich als völlig unangemessen. Ich stimme Ihnen auch zu, die E-Zigarette darf nicht der Tabakzigarette gleich gestellt werden. Es sollte nach Schädlichkeit unterschieden und nicht nach Interessenlage der Tabakindustrie reguliert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel