Frage an Frank Tempel von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tempel,
wie ich lese, sind Sie Kriminalbeamter und als solcher auch mit den Rechts-Grundlagen von Vernehmungen vertraut.
Auf Antworten des früheren Abgeordneten und vormaligen BGH- Richters Wolfgang Nešković hatte ich am 17.09.2013 auf dieser Plattform folgende Nachfragen gestellt:
1.) Wie stellen Sie sich die Aufklärung eines Kindes über sein Zeugnisverweigerungsrecht vor in familiengerichtlichen Angelegenheiten, in denen es um die Zuschreibung (oder Aberkennung) von Kompetenzen seiner engsten Familienangehörigen - und um sein Schicksal - geht?
2.) Können Sie mir mitteilen, von wem genau die Initiative für die "neue Gesetzeslage" ausging, die eine Befragung der Kinder durch Richter und "mitwirkende" Sozialpädagogen von Jugendämtern vorsieht?
3.) Meinen Sie, die Befragung von - sozusagen ahnungslosen - Kindern sei i.d.R. in deren wohlverstandenem Interesse und Ausdruck des Willens des insoweit - auch über die denkbaren Folgen gemäß familiärer Beistandspflicht - § 1618a BGB - umfassend aufgeklärten Volkes?
Da Herr Nešković nicht wieder in den Bundestag gewählt wurde, bitte ich nun Sie höflichst darum, mir diese drei Fragen vollstänig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(2. Vorsitzender)
http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_ne_kovic-1031-71309--f405459.html#q405459
Sehr geehrter Herr Rieder,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Ich stelle mir eine vorherige kindgerechte Aufklärung durch Verfahrenspfleger und altersgerechte Belehrung durch einen Familienrichter vor.
Bezüglich Ihrer zweiten Frage: Von wem eine Initiative für die "neue Gesetzeslage" ausging (ob vom Bundesrat, der Bundesregierung oder den Bundestagsfraktionen), entzieht sich meiner Kenntnis.
Zu Ihrer dritten Frage denke ich, dass unter dem Aspekt des Interesses des Kindes, dieses auch befragt werden kann. Kinder besitzen einen eigenen Willen und bei einer Aussagebereitschaft ist das Kind auch zu hören, es sei denn es liegen objektive Gründe vor, dies nicht zu tun.
Da Ihr Anliegen sehr spezifisch ist und nicht zu den Schwerpunkten meiner parlamentarischen Arbeit gehört, würde ich Sie bitten, sich an meinen geschätzten Kollegen Jörn Wunderlich, dem Obmann des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Tempel