Frage an Frank Tempel von Kathrin N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Bitte Frage an Herrn Tempel weiterleiten – Hallo – habe eben mit linkem Ohr (” “) der Sendung gelauscht, die mein Sohn nebenan anschaute. Ich bin besonders aufmerksam geworden, als Sie, Herr Tempel von Patienten sprachen, die legal THC-Präparate als Medikament erhalten. Hier möchte ich gern Genaueres wissen, da mein Schwiegervater – seit einem Schlaganfall im Rückenmark im vergangenen Jahr – ständig an Krämpfen und Schmerzen im Bein leidet und eben die Ablehnung der Kostenübernahme durch die KK erhielt. Im Gespräch und im Beisein zweier Ärzte wurde er gefragt, ob er denn keine Enkel habe, die ihm die nötigen Substanzen besorgen würden. Da ich auf keinen Fall will, dass meine Kinder in kriminelle Dinge verwickelt werden und dies wäre es im Moment, bin ich sehr an einer vernünftigen Lösung interessiert. Es ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar, dass eine Krankenkasse eine wohl erprobte therapeutische Lösung ablehnt und einen Menschen derartig leiden lässt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns einen Hinweis geben könnten, auf welchem Weg mein Schwiegervater mglw. HIlfe bekommen könnte. Vielleicht gibt es auch Schmerztherapeuten, die sich auf diesen Weg spezialisiert haben und Erfahrung im Kampf mit den KK haben?
Vielen Dank und einen schönen Abend
Kathrin Nielsen
Diesen Taxt habe ich - leider erst gegen Ende der Sendung LOG IN auf ZDF-info zuegsendet - weiß nichtob es wirklich weitergeleitet wedren konnte - hier also noch mal meine Frage/Bitte. Vielen Dank und gute nacht
Sehr geehrte Frau Nielsen,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10.07.2013.
Prinzpiel gibt es legale Anwendungsmöglichkeiten von Cannabis und anderen Cannabinoiden. Hierzu zählen die Mittel Dronabinol und Nabilon. Auch können die Fertigarzneimittel Marinol® und Nabilon® in geringen Mengen nach Deutschland verbracht und abgegeben werden, so die Bundesregierung in Antwort 5 in einer von mir gestellten Kleinen Anfrage (Drs. 17/3810), die Sie auch hier nachlesen können: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/038/1703810.pdf
Um ein entsprechendes Medikament zu erhalten, werden Sie einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen müssen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier unter dem Punkt „Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie“: http://www.bfarm.de/cln_103/DE/Bundesopiumstelle/BtM/form/form-node.ntml . An dieser Stelle finden Sie eine Anleitung zur Beantragung einer Ausnahmeregelung zur Verwendung von Cannabis als Medikament: http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/antraege?PHPSESSID=ba02d078953180da7072f868c4945af3 . Gegebenenfalls können Sie auf dieser Seite weitere Informationen von Experten erfragen.
Die Anzahl der Zulassungen durch das BfArM ist bisher allerdings sehr gering.
Zudem gibt es leider keine regelhafte Kostenübernahme für Cannabismedikamente seitens der Krankenkassen. Möglicherweise verbessern Sie aber die Chancen einer Kostenübernahme, wenn sowohl Ärzte als auch BfArM der Anwendung von Cannabis als Medikament zustimmen. Darüber hinaus können Krankenkassen in besonderen Fällen die Kosten für nicht zugelassene Wirkstoffe übernehmen, wie die Bundesregierung in der oben genannten Kleinen Anfrage in Punkt 12 erklärt. Dies entscheidet jedoch der medizinische Dienst der entsprechenden Krankenkasse.
Nichtsdestominder wünsche Ich Ihnen und Ihrem Schwiegervater viel Kraft und Ausdauer zur Behandlung der Schmerzen. Ich hoffe, dass es Ihrem Schwiegervater möglichst bald besser gehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel