Frage an Frank Tempel von Kenneth S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Tempel,
zu Ihrer Antwort an H. H. möchte ich etwas anmerken.
Wie ich Ihnen bereits geschrieben hatte, schreibt der Gesetzgeber die sichere Aufbewahrung bereits vor.
Jagd-, Sport- und Sammlerwaffen müssen in einem zertifizierten Waffenschrank aufbewahrt werden.
Das bedeutet defakto, sie sind sicher!
Eine weitere Sicherung, egal ob Mechatronisch, Mechanisch oder was auch immer ist nicht erforderlich.
Was versprechen Sie sich, von einer zusätzlichen Sicherung einer bereits gesicherten Waffe?
Wo Mechanik im Spiel ist, sind auch Fehlerquellen vorhanden.
Mechanische Holster, die z.B. für dienstliches Führen verwendet werden, haben durch Verschmutzung verhindert, dass die Dienstwaffe im Fall der Fälle gezogen werden konnte.
Mir erschließt sich der Sinn ein zusätzlichen Sicherung nicht, es sei denn sie soll nur ein weiteres Zeichen für das Misstrauen der Politiker gegenüber dem Bürger.
Ich würde mir wünschen, dass Politiker wie Sie, sich genauso ernsthaft und intensiv mit den Themen beschäftigen, die weitaus mehr Todesopfer in Deutschland fordern, als dem legalen Waffenbesitz..
Daher meine Frage an Sie:
Was soll eine zusätzliche Sicherung einer Sportwaffe, die sich in einem Tresor befindet, bringen?
Mit freundlichen Gruß
Kenneth Smith
Sehr geehrter Herr Smith,
eigentlich hatte ich die Vorteile bereits in der Antwort an Herrn H.beschrieben. Die Möglichkeit eine Waffe im Haushalt zu entwenden, besteht trotz zertifizierter Waffenschränke. Durch einen sorglosen Umgang bei der Lagerung oder eine bekannte Schlosskodierung können insbesondere Angehörige an eine schussbereite Waffe gelangen. Sie wissen, dass ein Teil der Amokläufe genau so begonnen hat. Eine getrennte Lagerung von Waffen im Haushalt und Schlüsseln im Schützenhaus würde den Aufwand, an eine schussbereite Waffe zu gelangen, erheblich erschweren. Gestohlene Waffen nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip sind für Kriminelle nur mit hohem Aufwand schussbereit zu machen. Dies würde sich langfristig auch positiv in Richtung des illegalen Waffenmarktes auswirken. Inwieweit mechanische Sicherungen für einen dienstlichen Einsatz praxistauglich sind, müssen Tests ergeben. Der Vorteil, dass eine Dienstwaffe mit dieser Sicherung nicht gegen den Beamten selbst (z.B. wenn die Waffe im Gerangel entwendet wird) eingesetzt werden kann, ist aber bedenkenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel