Frage an Frank Tempel von Andreas S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Tempel,
vielen Dank für Ihre Antwort an Hr. Schulz. Darauf basierend stellen sich für mich allerdings Folgefragen:
1. Aus welchem Grund nennen Sie die von Ihnen „gemeinten“ Vereine nicht namentlich?
2. Die Schießerlaubnis der Schießstätten ist an eine gültige Schießsportordnung des Dachverbandes gebunden. Verstöße hiergegen sind kein Kavaliersdelikt und dürfen weder von einem Polizeibeamten noch einem Bundestagsabgeordneten gedeckt werden! Haben Sie die Verstöße (Sie sprechen über mehrere Vereine) bei den zuständigen Behörden angezeigt, wozu Sie nach meiner Rechtsauffassung verpflichtet wären?
3. Entsteht durch die Geheimhaltung nicht der Eindruck, Sie ziehen Argumente bei, die nicht überprüft werden können?
4. Nach welchen Maßstäben beurteilen Sie die „pure Lust am Schießen“ und anhand von welchen Erkenntnissen entziehen Sie in diesem Fall den Sportgedanken?
5. Was ist für Sie der Sportgedanke und welchen negativen Einfluss sehen Sie in der „puren Lust“?
6. Der Deutscher Schützenbund, ein Schießsportverband unter vielen, ist mit 1,4 Mio. Mitgliedern (Stand 31.12.2012) der viertgrößte Sportverband Deutschlands. In Anbetracht der Mitgliederzahlen und der sportlichen Erfolge (einer der erfolgreichsten deutschen Olympioniken ist ein Sportschütze): warum priorisierten Sie die von Ihnen genannten „mehreren Tausend“ Unterschriften?
7. Wenn man der Drogenbeauftragten der Bundesregierung glauben darf, konsumieren insgesamt etwa 200.000 Personen in Deutschland illegale Substanzen. Würden 200.000 Unterschriften die Linke dazu bewegen, sich für die Legalisierung der Drogen einzusetzen?
Für Ihre Antworten im Voraus vielen Dank!
Andreas Schwitalla
Sehr geehrter Herr Schwitalla,
wie ich bereits ausgeführt habe, werde ich mich nicht zu konkreten Fällen äußern, die mir in meiner Tätigkeit im Polizeidienst bekannt geworden sind. Allgemein kann ich sagen, das dies bezogen auf Schützenvereine auch keine Fälle waren die ich persönlich weiterbearbeitet habe. Andere Fälle, in denen durch meine Person bei Durchsuchungen Verstöße gegen die Vorschriften zur Waffenlagerung festgestellt wurden, sind selbstverständlich zur Anzeige gebracht worden.
Zur Unterscheidung von Sportschießen und Ballern sowie zur Frage nach der Unterschriftensammlung des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden verweise ich auf die Antwort an Herrn Hummel.
Als drogenpolitischer Sprecher setze ich mich für eine Entkriminalisierung und Regulierung des Gebrauchs von Drogen ein. Dazu verweise ich auf zahlreiche Reden und Beiträge auf meiner Internetseite ( http://www.frank-tempel.de )
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel