Frage an Frank Tempel von Jürgen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Tempel,
Da Sie die Aussage:
"... Weiterhin wurde darüber diskutiert, inwieweit seriöses Sportschießen vom wilden Ballern (es gibt leider auch Schützenvereine, in denen der Sport nur ein Vorwand ist) angemessener gesetzlich abgegrenzt werden kann."
Als Tatsachenbehauptung in der Öffentlichkeit treffen, dürfte es Ihnen ein Leichtes sein, diese Behauptung mit Belegen zu untermauern.
Ich frage Sie also:
1. Welche Vereine sind Ihnen PERSÖNLICH und ZWEIFELSFREI bekannt, in denen der Schießsport nur der Vorwand für eine wilde Ballerei ist?
2. Welche Maßnahmen HABEN SIE bei den Verbänden, denen diese Vereine angehören, ergriffen, um diese wilde Ballerei zu beenden?
3. welche Maßnahmen HABEN SIE bei den entsprechenden staatlichen Institutionen (z. B. BVA) ergriffen, um diese offensichtlichen Verstöße gegen die VOM BVA GENEHMIGTEN Schießsportordnungen zu ahnden?
Ich bin es Leid, als Reservist, als Sportschütze und als Angestellter im öffentlichen Dienst immer diese Aussage zur "wilden Ballerei" zu hören und zu lesen, ohne dass hier Ross und Reiter genannt werden.
Entweder schießt ein Verein nach GENEHMIGTER Sportordnung - auch mit Waffen, die Ihnen persönlich vielleicht nicht gefallen - oder eben nicht.
- Wenn der Verein nach der SchSpO schießt, dann ist es keine wilde Ballerei.
- Wenn wild geballert wird, dann ist es ein Verstoß gegen die SchSpO und kann, soll - und meiner Meinung nach auch muss! - geahndet werden.
Gerade mir als Großkaliberschützen mit Dienstpistole und halbautomatischem Sportgewehr liegt viel daran, dass es eben KEINE wilde Ballerei gibt. Können Sie mir also auf diese obigen drei Fragen eine Antwort geben, Ja oder Nein?
Jürgen Schulz
Stabsfeldwebel der Reserve
Angestellter Förderlehrer im Freistaat Bayern
Sehr geehrter Herr Jürgen Schulz,
ich hatte als Polizist a. D. durchaus häufiger Kontakt mit Waffenbesitzern und Schützenvereinen. Ganz sicher werde ich aus diesen Sachverhalten heraus keine Namen oder Vereine benennen. Während die einen ein gezielt am Wettkampfsportschießen orientiertes Training leisten, ist die Motivation bei anderen die pure Lust am Schießen - ohne jeglichen Sportgedanken. Das ist meine eigene Beobachtung.
Rechtsverstöße bezogen sich auf missachtete Sicherheitsvorschriften, beim Transport, bei der Lagerung usw. Politischen Handlungsbedarf sehe ich nicht im Vorgehen gegen vereinzelte Vereine, das ist Sache der Exekutive - also der Ordnungsbehörde. Zur klareren Definition, was Sportschießen ist, wollte ich eigentlich den Dialog mit den Schützenverbänden suchen, weswegen ich ja unter anderem extra nach München gefahren bin. Ich sah es also nicht als meine Aufgabe an, uninformiert Maßnahmen zu ergreifen, sondern stattdessen das Gespräch zu suchen, bevor ich einen eigenen Antrag im Bundestag stelle. Dieser Dialog wird natürlich niemanden aufgezwungen.
Abschließen bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass es auch zum Thema „Ballern“ unterschiedliche Meinungen gibt und nicht nur die von „Großkaliberschützen“. Mehrere tausend Unterschriften zum Verbot privater Schusswaffen, die an den Bundestag in dieser Legislatur übergeben wurden, belegen das. Ich teile Ihre Meinung Herr Schulz aus eigener Beobachtung ausdrücklich nicht - will dies aber genauso wenig verallgemeinern.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel