Frage an Frank Tempel von Günter S. bezüglich Recht
Haben Sie an der Abstimmung zum Meldegesetz teilgenommen?
Wenn ja, wie haben Sie votiert?
Sehr geehrter Herr Stuchlik,
ich konnte leider nicht persönlich an der Abstimmung teilnehmen, weil mich währenddessen die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu ihrem parlamentarischen Abend eingeladen hatte, der nur einmal im Jahr stattfindet. Da mir der Austausch zwischen Parlament und Zivilgesellschaft als Mitglied des Innenausschusses und als Mitglied dieser Gewerkschaft besonders wichtig ist, konnte ich nicht während der Abstimmung im Plenum sein.
Hierbei möchte ich jedoch betonen, dass zur Zeit der Abstimmung nicht alle Abgeordneten anwesend sein müssen, da für das Abstimmungsverfahren das sogenannte „Votum der Fraktion“ angesetzt war. Das bedeutet, dass das Abstimmungsergebnis durch die Stärke der Fraktionen ermittelt wurde. Es wurden also nicht die Stimmen der anwesenden Bundestagsabgeordneten gezählt, sondern die Anzahl der Bundestagsabgeordneten in den Fraktionen beruhend auf das Bundestagswahlergebnis von 2009.
Daraus folgt: Selbst wenn alle Abgeordneten von LINKEN, Grünen und SPD anwesend gewesen wären, hätten zwei Abgeordnete aus Unionsfraktion und FDP eine Mehrheit gebildet, da die Regierungskoalition im Bundestag über mehr Stimmen verfügt als die Opposition.
Nichtsdestotrotz werde ich mich mit meiner Partei DIE LINKE dafür einsetzen, dass die Reform des Meldegesetzes nicht in Kraft treten kann. Hierzu habe ich bereits im vergangenen Jahr meine Position verdeutlicht:
www.linksfraktion.de/reden/meldewesen-grundsaetzlich-kernfunktionen-beschraenken/
Darüber hinaus habe ich anlässlich mehrerer Bürgeranfragen zum Meldegesetzverfahren einen Text veröffentlicht, der die Arbeitsweise eines Abgeordneten und des Parlaments genauer erklärt, um etwaige Missverständnisse auszuräumen:
http://www.frank-tempel.de/lesen/items/diskussion-zum-meldegesetz-24-abgeordnete-und-57-sekunden.html
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel