Frage an Frank Tempel von Dieter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tempel,
der Antrag der Linken zum Thema Cannabis wird vorraussichtlich abgelehnt.
Trotzdem zeigte sich die SPD gewillt, die Konsumenten zu entkriminalisieren.
Kann man den Antrag vielleicht aufsplitten?
Es muss doch wenigstens zu erreichen sein, dass die Verfolg der Konsumenten über den Führerschein endlich vermieden wird, in dem man einen vernünftigen Grenzwert, der Laut Forschung zwischen 5-10ng/ml THC liegen sollte!
Darüber hinaus sollte aus dem Führerscheinrecht komplett gestrichen werden, dass ein Nachweis eines Konsums über abbauprodukte zu einem Anzweifeln der Fahreignung führt.
Ebenso könnte man auch dem Antag herazs formulieren, dass die Polizei ab jetzt die Befugnis hat, bei einer Menge von bis zu 6gramm komplett auf eine Verfolgung zu verzichten!
Damit meine ich, dass die "geringe Menge" Regelung schon vor aufstellen eines Strafverfahrens wirksam wird.
Der Sprecher des DHV hat in der Anhörung deutlich gemacht, wie Menschenunwürdig mit jugendlichen Umgegangen wird, wenn sie mit einer geringen Menge erwischt werden.
Zwar wird am Ende oftmals alles eingestellt... aber sie wissen ja selbst, was bis dahin passiert und wie belastet diese Erfahrung für einen Menschen ist.
Im Endeffekt ist also meine Frage, ob der Antrag in so weit gesplittet werden kann und/oder ob die Link gesondere Gesetzesentwürfe in diese Richtung einreichen wird/kann?
mfg
D. Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 06. Februar. In der Tat findet über den Führerscheinentzug teilweise eine Strafverlagerung gegen Konsumierende statt, die nicht gegen die geringe Menge verstoßen und die auch nicht unter Rauschzuständen ein KfZ geführt haben.
Das Phänomen der Strafverlagerung wird in dieser Legislatur eine tiefergehende Rolle im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit spielen. Ob hieraus ein neuer Antrag entspringt, ist jetzt noch nicht abschätzbar. Mein Ziel ist aber auf alle Fälle die Zusammenarbeit mit den Oppositionsparteien.
Wie bereits in unserem Antrag festgehalten, werden wir uns dafür einsetzen, dass wissenschaftlich fundierte THC-Grenzwerte im Blut in die Prüfung der Fahreignung einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel