Frage an Frank Tempel von Dieter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tempel,
haben sie bereits die Ergebnisse der DRUID Studie erhalten und ausgewertet?
Soweit mir bekannt, empfiehlt die Studie, dass erst eine THC Konzentration von 7-10ng/ml im Blut äquivalent zu 0,5 ppm Alkohol sind.
Werden sie diesen wissen für die momentan hoffentlich anlaufende Debatte nutzen, um Konsumenten im Führerscheinrecht zu entkriminalisieren.
Momentan müssen die Konsumenten befürchten, nach dem Konsum einer Cannabiszigarette noch 24-72h danach dafür belangt zu werden, da sie den aktuellen Grenzwert von 1ng/ml übersteigen.
Dazu geht die Regierung weiterhin davon aus, dass Konsumenten nicht dazu geeignet sind, ein KFZ zu führen. Die Studie widerlegt dies aber.
Muss die Bundesregierung nicht auf Grundlage der Studie etwas ändern und eine Debatte in Gang setzen?
Werden sie sich dafür einsetzen?
Wie sehen sie die Chancen hierfür?
mfg
D. Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
auch ich sehe Handlungsbedarf in diesem Bereich.
Als Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Strafbarkeit von Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch als unverhältnismäßig zu beurteilen, verlagerte sich die Verfolgung von Cannabiskonsumierenden vom Strafrecht zum Straßenverkehrsrecht. Einen wissenschaftlich fundierten Grenzwert für Cannabis-Leitsubstanzen, der die tatsächliche Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit widerspiegelt, gibt es jedoch nicht.
Wir haben die Problematik am Rande unseres aktuellen Antrags zur Einführung von Cannabis-Clubs angesprochen.
In diesem fordern wir, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem eine wissenschaftlich begründete zulässige Höchstgrenze von Tetrahydrocannabinol im Blut für den Straßenverkehr eingeführt wird.
Den gesamten Antrag finden Sie hier:
http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/23937_1707196.pdf
Wir werden das Thema in diesem Jahr auch weiterhin bearbeiten. Gerne kann ich Sie darüber auf dem Laufenden halten. Sollten Sie daran Interesse haben, kann ich Sie gerne in meinen Newsletter aufnehmen. Dazu müssen Sie einfach eine kurze E-Mail an "frank.tempel@bundestag.de" senden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel